Kunstwerke im Bestand

- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistun…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kunstwerke im Bestand [#30800]
Datum
14. Juni 2018 09:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Finanzen
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren IFG Antrag vom 14. Juni 2018, mit dem Sie um eine Auflistung der K…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
27. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
546,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren IFG Antrag vom 14. Juni 2018, mit dem Sie um eine Auflistung der Kunstwerke im Bestand des Bundesministeriums der Finanzen bitten, nehme ich Bezug. Die von Ihnen erbetene Übersicht liegt hier nicht vor. Die einzelnen Informationen zu den unterschiedlichen Dienstsitzen des Bundesministeriums der Finanzen würden zu recherchieren und zusammenzufassen sein. Nach einer überschlägigen Schätzung wird dies einen Zeitaufwand von mindestens vier Zeitstunden eines Mitarbeiters des mittleren Dienstes erfordern. Um Ihrem Antrag entsprechen zu können, werden individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erforderlich. Dazu gehören neben der Antragsprüfung und -bewertung im Vergleich zu einer einfachen Auskunft umfangreichere Prüfungstätigkeiten. Unter Anwendung pauschalierter Stundensätze ist für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages mit folgendem Aufwand zu rechnen: Aufwand von mind. vier Stunden des mittleren Dienstes: 4 x 30,00 € = 120,00 € Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 IFGGebV Teil A Nummer 1.2 der Anlage zur IFGGebV liegt der Gebührenrahmen bei derErteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften von 30,00 bis 250,00 Euro. Bei einem prognostizierten Aufwand von vier Zeitstunden für Recherchetätigkeiten nehme ich keine einfache Auskunft mehr an. Bei einer einfachen Auskunft beträgt der Erfahrung nach der tatsächliche Rechercheaufwand allenfalls eine halbe Stunde. Im Ergebnis wird - vorbehaltlich des tatsächlichen Aufwandes - eine Gebühr zwischen 30,00 und 50,00 Euro als angemessen anzusehen sein. Für Ihre Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, habe ich mir den 13. Juli 2018 notiert. Sollte ich bis dahin von Ihnen nicht etwas Gegenteiliges hören, gehe ich von Erledigung aus. Mit freundlichen Grüßen