Kunstwerke im Bestand des Bundeslandes NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Unterlagen zu:

- eine Auflistung an Kunstwerken, die sich in Ihrem Bestand befinden. Bitte fügen Sie Angaben zu Künstler oder Künstlerin, Titel und Angaben zum Verkäufer oder Stifter der Kunstwerke hinzu. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Kaufpreis, zum Erwerbsdatum und dem Aufbewahrungsort.
- Wenn vorhanden, bitte ich zudem um eine Liste der obersten Behörden (Ministerien und Vertretungen) in NRW, die Kunstwerk im eigenen Bestand haben.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 0 Follower:innen
Frederik Richter
Frederik Richter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Un…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frederik Richter
Betreff
Kunstwerke im Bestand des Bundeslandes NRW [#231460]
Datum
20. Oktober 2021 14:51
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Unterlagen zu: - eine Auflistung an Kunstwerken, die sich in Ihrem Bestand befinden. Bitte fügen Sie Angaben zu Künstler oder Künstlerin, Titel und Angaben zum Verkäufer oder Stifter der Kunstwerke hinzu. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Kaufpreis, zum Erwerbsdatum und dem Aufbewahrungsort. - Wenn vorhanden, bitte ich zudem um eine Liste der obersten Behörden (Ministerien und Vertretungen) in NRW, die Kunstwerk im eigenen Bestand haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Frederik Richter Anfragenr: 231460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231460/ Postanschrift Frederik Richter << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Richter, in der o.g. Sache übersende ich Ihnen anliegend den Bescheid auf Ihre IFG-Anfrage vom…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kunstwerke im Bestand des Bundeslandes NRW [#231460]
Datum
15. November 2021 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrter Herr Richter, in der o.g. Sache übersende ich Ihnen anliegend den Bescheid auf Ihre IFG-Anfrage vom 20. Oktober 2021. Das Original habe ich heute auf den Postweg gegeben. Mit freundlichen Grüßen