Kupferimporte der BRD

hiermit bitte ich um Auskunft über die Kupferimporte der BRD seit 1990.
Speziell interessieren mich hier erstens, die gewichtsmäßige Importmenge und deren Preis aufgeschlüsselt nach den liefernden Nationen, zweitens, die auf CODELCO und Antofagasta PLC entfallenden Anteile bei den Kupferimporten aus Chile und drittens, Zahlen aus den deutschen Kupfergeschäften mit Freeport McMoran Inc und Glencore.

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  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ic…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Kupferimporte der BRD [#35705]
Datum
10. Januar 2019 12:33
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich um Auskunft über die Kupferimporte der BRD seit 1990. Speziell interessieren mich hier erstens, die gewichtsmäßige Importmenge und deren Preis aufgeschlüsselt nach den liefernden Nationen, zweitens, die auf CODELCO und Antofagasta PLC entfallenden Anteile bei den Kupferimporten aus Chile und drittens, Zahlen aus den deutschen Kupfergeschäften mit Freeport McMoran Inc und Glencore.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 255: Kupferimporte der BRD
Datum
11. Januar 2019 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10. Januar 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30255 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen