Kurparkanlagen Bad Neuenahr Machbarkeitsstudie für eine Sanierung

der Bürgermeister Orthen wird
im Bonner Generalanzeiger vom 25.09.2019 zitiert:

"Dies nach einer negativ ausgefallenen Machbarkeitsstudie für eine Sanierung in Form der vorhandenen Gutachten."

Wer hat wann diese Machbarkeitsstudie für eine Sanierung in Auftrag gegeben,
wer hat wann diese Machbarkeitsstudie für eine Sanierung gefertigt und wo kann man diese einsehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Bürge…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Kurparkanlagen Bad Neuenahr Machbarkeitsstudie für eine Sanierung [#167251]
Datum
25. September 2019 11:20
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Bürgermeister Orthen wird im Bonner Generalanzeiger vom 25.09.2019 zitiert: "Dies nach einer negativ ausgefallenen Machbarkeitsstudie für eine Sanierung in Form der vorhandenen Gutachten." Wer hat wann diese Machbarkeitsstudie für eine Sanierung in Auftrag gegeben, wer hat wann diese Machbarkeitsstudie für eine Sanierung gefertigt und wo kann man diese einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Anfrage Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr
Datum
18. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
342,6 KB

Dokumente