Kurzarbeit

Eine Auflistung der Automobilhersteller, die Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter angemeldet haben sowie eine jeweilige Auflistung über Anzahl der Mitarbeiter und Zeitraum für die Kurzarbeit angemeldet und in Anspruch genommen wurde. Alle Angaben für den Zeitraum 2020 und 2021 Q1.

Des Weiteren eine Auflistung über die Ausgaben, die die Bundesagentur für Arbeit für diese Unternehmen hatte, aufgelistet für jeden Automobilhersteller, ebenfalls für den Zeitraum 2020 und 2021 Q1.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Konrad Duffy
Konrad Duffy
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung d…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Konrad Duffy
Betreff
Kurzarbeit [#217763]
Datum
8. April 2021 12:33
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Automobilhersteller, die Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter angemeldet haben sowie eine jeweilige Auflistung über Anzahl der Mitarbeiter und Zeitraum für die Kurzarbeit angemeldet und in Anspruch genommen wurde. Alle Angaben für den Zeitraum 2020 und 2021 Q1. Des Weiteren eine Auflistung über die Ausgaben, die die Bundesagentur für Arbeit für diese Unternehmen hatte, aufgelistet für jeden Automobilhersteller, ebenfalls für den Zeitraum 2020 und 2021 Q1.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konrad Duffy Anfragenr: 217763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217763/ Postanschrift Konrad Duffy << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konrad Duffy

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 20/2021 Sehr geehrter Herr Duffy, mit E-Mail vom 8.4.2021 bitten Sie für den Zeitraum 2020 und 1. Qu…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Kurzarbeit [#217763]
Datum
23. April 2021 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 - 20/2021 Sehr geehrter Herr Duffy, mit E-Mail vom 8.4.2021 bitten Sie für den Zeitraum 2020 und 1. Quartal 2021 um Zugang zu einer Auflistung aller Automobilhersteller, die für ihre Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet haben, und die Angabe der Anzahl der jeweils gemeldeten Beschäftigten, des Zeitraums und die tatsächlichen Leistungen der BA an das jeweilige Unternehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die von Ihnen gewünschten Angaben bezogen auf einzelne Unternehmen nach dem IFG nicht zugänglich gemacht werden können. Die Anzahl der Beschäftigten, für die Kurzarbeit angemeldet wurde, die Höhe der Leistungen der BA an das einzelne Unternehmen und der Bezugszeitraum stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Unternehmens dar. Diese unterliegen nach § 35 Abs. 4 SGB I i.V.m. §§ 67 ff SGB X dem gleichen Sozialdatenschutz wie auf Personen bezogene Tatsachen, die der BA in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Leistungsanträgen bekannt werden. Einer namentlichen Nennung der Betriebe, die für ihre Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet bzw. Kurzarbeitergeld erhalten haben, ist nach § 3 Nr. 4 IFG nicht zulässig. Informationen zur Kurzarbeit in der Automobilbranche stehen aber in der Arbeitsmarktstatistik der BA zur Verfügung. Dort liegen unter "Wirtschaftsabteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Informationen zur realisierter Kurzarbeit, insbesondere zur konjunkturellen Kurzarbeit, nach wirtschaftsfachlicher Gliederung (wfG) bis zur Ebene der Wirtschaftsabteilungen als Zeitreihe und in Verbindung mit anderen Informationen, wie der Betriebsgröße und dem Arbeitsausfall vor. Die Daten zur realisierten Kurzarbeit sind mit einer Wartezeit von 5 Monaten verfügbar. Eckwerte und ausgewählte Wirtschaftsabschnitte und -abteilungen werden monatlich am aktuellen Rand für die Monatswerte der Wartezeiten mit 2 bis 4 für Deutschland hochgerechnet. Für die Wirtschaftsabteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen finden Sie die Informationen unentgeltlich unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/D... Zeitreihe „Angezeigte und realisierte Kurzarbeit - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise und Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen)“ Tabellenblatt „Wirtschaftsabteilungen“, Betriebe und Kurzarbeiter (insgesamt, Männer, Frauen) nach den Anspruchsgrundlagen der Kurzarbeit Strukturmerkmale „Realisierte Kurzarbeit - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen)“ Tabellenblatt „Wirt.Abt.-Anspruchsgrundlage“, Betriebe und Kurzarbeiter nach den Anspruchsgrundlagen der Kurzarbeit Tabellenblatt „Wirt.Abt-Geschl.-Arbeitsausfall“, Kurzarbeiter nach den Anspruchsgrundlagen der Kurzarbeit, Geschlecht sowie Arbeitsausfall Tabellenblatt „Wirt.Abt.-Dauer d. Kurzarbeit“, Betriebe und Kurzarbeiter nach den Anspruchsgrundlagen der Kurzarbeit und Dauer der Kurzarbeit Tabellenblatt „Wirt.Abt.-Betriebsgröße“, Betriebe nach den Anspruchsgrundlagen der Kurzarbeit und Betriebsgröße Hochrechnung „Realisierte Kurzarbeit (hochgerechnet) - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Kreise (Monatszahlen)“ Tabellenblatt „WfG“, Betriebe und Kurzarbeiter mit konjunktureller Kurzarbeit Methodische Hinweise und Erläuterungen zur Kurzarbeitergeldstatistik finden Sie in den Produkten. Weiterführende und ergänzende Hinweise sind unter folgenden Links zu finden. Methodische Hinweise https://statistik.arbeitsagentur.de/D... Methodenberichte https://statistik.arbeitsagentur.de/D... Sollten Sie hinsichtlich der Ablehnung der Auskunft bezogen auf einzelne Betriebe einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen