Kurzarbeit

- in welchen Bereichen der AStA der Universität zu Köln Kurzarbeit angeordnet hat.
- in welchen Bereichen der AStA der Universität zu Köln auf die Anordnung von Kurzarbeit verzichtet hat und warum.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An AStA Universität zu Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurzarbeit [#184331]
Datum
9. April 2020 22:35
An
AStA Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- in welchen Bereichen der AStA der Universität zu Köln Kurzarbeit angeordnet hat. - in welchen Bereichen der AStA der Universität zu Köln auf die Anordnung von Kurzarbeit verzichtet hat und warum.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184331
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kurzarbeit“ vom 09.04.2020 (#184331) wurde von I…
An AStA Universität zu Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kurzarbeit [#184331]
Datum
25. Juni 2020 23:10
An
AStA Universität zu Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kurzarbeit“ vom 09.04.2020 (#184331) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184331/

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AStA Universität zu Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in der AStA der Universität zu Köln hat währende der Zeit der Corona Einschränken keine…
Von
AStA Universität zu Köln
Betreff
Re: [Kontakt] AW: Kurzarbeit [#184331]
Datum
1. Juli 2020 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der AStA der Universität zu Köln hat währende der Zeit der Corona Einschränken keine Kurzarbeit beantragt und hat dies auch in der nächsten Zeit nicht vor. Die MitarbeiterInnen des AStA können fast alle von zu Hause aus arbeiten. Die MitarbeiterInnen, bei denen dies nicht möglich war, haben sich intensiv mit an der Erarbeitung von Konzepten beteiligt, in denen versucht wird/wurde Möglichkeiten zu finden, diese Angebote den Studierenden der Universität wieder zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen