Kurze Forschungsanfrage: "Coopetition" - Kooperation konkurierender hamburger Unternehmen

Entschuldigen Sie die kurze Störung. Im Rahmen einer Forschungsarbeit, die sich mit dem Phänomen "Coopetition" (Konkurierende Unternehmen kooperieren untereinander) beschäftigt, erfrage ich beim hamburger Wirtschaftsministerium:

-> Ist dem Wirtschaftsministerium dieses Phänomen (Coopetition) bekannt ?
-> Nehmen Sie das Phänomen der Coopetition innerhalb der hamburger Wirtschaft wahr ?

Ich bedanke mich im vorhinein für jedwede Antwort und entschuldige die Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurze Forschungsanfrage: "Coopetition" - Kooperation konkurierender hamburger Unternehmen [#300590]
Datum
20. Februar 2024 00:24
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Entschuldigen Sie die kurze Störung. Im Rahmen einer Forschungsarbeit, die sich mit dem Phänomen "Coopetition" (Konkurierende Unternehmen kooperieren untereinander) beschäftigt, erfrage ich beim hamburger Wirtschaftsministerium: -> Ist dem Wirtschaftsministerium dieses Phänomen (Coopetition) bekannt ? -> Nehmen Sie das Phänomen der Coopetition innerhalb der hamburger Wirtschaft wahr ? Ich bedanke mich im vorhinein für jedwede Antwort und entschuldige die Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/300590/upload/4476a594f7c4b4c83547f5ce70e0e41d521c7a64/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> bei dem von Ihnen gestellten Antrag # 300590, in welchem Sie die Fragen: …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Abschließende Antwort: KEIN HmbTG-Antrag AW: [EXTERN] Kurze Forschungsanfrage: "Coopetition" - Kooperation konkurierender hamburger Unternehmen [#300590]
Datum
20. Februar 2024 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bei dem von Ihnen gestellten Antrag # 300590, in welchem Sie die Fragen: " -> Ist dem Wirtschaftsministerium dieses Phänomen (Coopetition) bekannt ? -> Nehmen Sie das Phänomen der Coopetition innerhalb der hamburger Wirtschaft wahr ?" stellen, handelt es sich NICHT um einen Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), sondern um eine Bürgeranfrage. HmbTG-Anträge sind nicht auf einzelne Fragen, sondern grundsätzlich auf die Herausgabe von amtlichen Informationen in bereits aufgezeichneter Form gerichtet, also z.B. auf die Herausgabe von vorliegenden Dokumenten oder sonstigen Unterlagen pp (§ 2 Absatz 1 HmbTG). Mit Ihrer Bürgeranfrage haben Sie mit einem HmbTG-Antrag das falsche "Werkzeug" gewählt. Bitte wenden Sie mit Ihrer Bürgeranfrage direkt an das Postfach der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI): <<E-Mail-Adresse>> Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt uns das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) nicht die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt weiterzuleiten. Wir dürfen Ihnen lediglich den richtigen Ansprechpartner benennen. Diese Auskunft erfolgt abschließend. Mit freundlichen Grüßen