Kurzfristige Änderung des § 120 Abs. 3b SGB V (Ersteinschätzung im Krankenhaus)
sämtliche Korrespondenz und Dokumente des BMG zum Änderungsantrag 5 auf Ausschussdrucksache 20(14)101.3 (Modifikation des Auftrages an den G-BA zum Beschluss einer Richtlinie zur Ersteinschätzung in Krankenhäusern). Aufgrund der Aktualität des Themas (s. Berichterstattung: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/143503/Notfallversorgung-Ampel-nimmt-Vertragsaerzte-und-MVZ-aus-dem-Ring) und der inhaltlichen Ferne vom übrigen Gesetzentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) sollten die zu diesem Vorgang gehörigen Informationen einfach zu beschaffen sein.
Ergebnis der Anfrage
1. Ursprüglich war eine Streichung des gesetzlichen Auftrags vorgesehen.
2. Die Änderung stellt eine politische Entscheidung dar, die fachlichen Einwände des BMJ wurden ignoriert.
3. Auch das BMJ sah Unklarkeiten in Bezug auf die Voraussetzung, wann eine die ambulante Versorgung durch das Krankenhauses über den sofortiger Behandlungsbedarf hinaus erfolgen könnte.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. Mai 2023
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28. Juni 2023
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Kosten dieser Information:240,00 Euro
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