Kurzfristige Öffnung eines Bahnübergangs

Es handelt sich um den Bahnübergang in Verl Bornholte Tulpenweg. Die Anlieger möchten die öffnung des Bahnübergangs für PKW paasierung, für ca. 6 bis 8 Monate. Die Bahnstrecke ist so gut wie nicht mehr mehr befahren. Die Anlieger möchten nur mit PKW den Weg nutzen. An anderen Bahnübergängen z.B. Hanwahrweg, Horstweg, Paderbornerstr. Stchweg Privatweg, Kapellenweg 2 ist dies ja auch möglich.

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  • Datum
    13. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Paul Tillmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
Paul Tillmann
Betreff
Kurzfristige Öffnung eines Bahnübergangs [#182553]
Datum
13. März 2020 15:01
An
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es handelt sich um den Bahnübergang in Verl Bornholte Tulpenweg. Die Anlieger möchten die öffnung des Bahnübergangs für PKW paasierung, für ca. 6 bis 8 Monate. Die Bahnstrecke ist so gut wie nicht mehr mehr befahren. Die Anlieger möchten nur mit PKW den Weg nutzen. An anderen Bahnübergängen z.B. Hanwahrweg, Horstweg, Paderbornerstr. Stchweg Privatweg, Kapellenweg 2 ist dies ja auch möglich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Tillmann Anfragenr: 182553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182553 Postanschrift Paul Tillmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Tillmann
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Tillmann, vielen Dank für Ihre Mail. Leider ist mir nicht klar, welche Informationen Sie genau…
Von
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kurzfristige Öffnung eines Bahnübergangs [#182553]
Datum
16. März 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tillmann, vielen Dank für Ihre Mail. Leider ist mir nicht klar, welche Informationen Sie genau möchten. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage und richten diese dann an das Referat II B 4 des Verkehrsministeriums NRW. Dieses hat sich vorbehalten, entsprechende Bürgeranfragen selbst zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Paul Tillmann
Sehr geehrte<< Anrede >> Leider habe ich noch keine Nachricht / Antwort zur Öffnung des Bahnübergangs …
An Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
Paul Tillmann
Betreff
AW: Kurzfristige Öffnung eines Bahnübergangs [#182553]
Datum
24. März 2020 23:10
An
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Leider habe ich noch keine Nachricht / Antwort zur Öffnung des Bahnübergangs am Tulpenweg in Verl, von Ihnen erhalten. Die Anlieger möchten, das der Bahnübergang am Tulpenweg kurzfristig für ca. 1/2 Jahr geöffnet wird um mit ihren PKW diesen Weg, wärend der Baumaßname an der Bergstr. zu benutzen. ... Mit freundlichen Grüßen Paul Tillmann Anfragenr: 182553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182553 Postanschrift Paul Tillmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Tillmann, eine Antwort haben Sie von mir am 16.03.2020 erhalten. Diese ist auch auf der Intern…
Von
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kurzfristige Öffnung eines Bahnübergangs [#182553]
Datum
25. März 2020 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tillmann, eine Antwort haben Sie von mir am 16.03.2020 erhalten. Diese ist auch auf der Internetseite von FragDenStaat veröffentlicht. Inhaltlich ist dem nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen