Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Baden-Württemberg

Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) in der Abteilung 3 - Kommunikationstechnik:

Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet.

Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage:
- Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533)
- Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme")
- Dieser Absender wurde gesperrt
- Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden.
- Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet.
Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen.
- Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS.
Vorerst steht fest:
Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting
- Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen

Auswirkungen für die Nutzer:
- Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung.

Involviert bei der Fehlersuche waren:
- Autorisierte Stelle Niedersachsen
- Autorisierte Stelle Bayern
- ISB
- BDBOS
- ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH)

Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS.
In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert.

Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist.

Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich.

Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit:
Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt.
Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt.

Meine Frage:

In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Baden-Württemberg [#275122]
Datum
7. April 2023 20:18
An
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) in der Abteilung 3 - Kommunikationstechnik:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage:<< Antragsteller:in >> - Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533)<< Antragsteller:in >> - Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme")<< Antragsteller:in >> - Dieser Absender wurde gesperrt<< Antragsteller:in >> - Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden.<< Antragsteller:in >> - Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet.<< Antragsteller:in >> Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen.<< Antragsteller:in >> - Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS.<< Antragsteller:in >> Vorerst steht fest:<< Antragsteller:in >> Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting<< Antragsteller:in >> - Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Auswirkungen für die Nutzer:<< Antragsteller:in >> - Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Involviert bei der Fehlersuche waren:<< Antragsteller:in >> - Autorisierte Stelle Niedersachsen<< Antragsteller:in >> - Autorisierte Stelle Bayern<< Antragsteller:in >> - ISB<< Antragsteller:in >> - BDBOS<< Antragsteller:in >> - ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS. << Antragsteller:in >> In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit:<< Antragsteller:in >> Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt.<< Antragsteller:in >> Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Meine Frage:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 07.04.2023 zum Thema „Kurznachricht an alle eingebuchten…
Von
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Betreff
Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Baden-Württemberg [#275122] / Ihre Anfrage vom 07.04.2023 / hier: Beantwortung [Bitte um Freigabe]
Datum
19. April 2023 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 07.04.2023 zum Thema „Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Baden-Württemberg [#275122]“ beantworten wir wie folgt: Frage: In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ? Antwort: Das Digitalfunk-BOS Zugangsnetz im Zuständigkeitsbereich der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS Baden-Württemberg war durch den genannten Vorgang am 2. November 2022 nicht beeinträchtigt. Mit freundlichen Grüßen

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An Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Details
Von
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Betreff
AW: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Baden-Württemberg [#275122] / Ihre Anfrage vom 07.04.2023 / hier: Beantwortung [Bitte um Freigabe] [#275122]
Datum
20. April 2023 13:03
An
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>