Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein

Anfrage an: Landespolizeiamt

Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:

Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet.

Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage:
- Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533)
- Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme")
- Dieser Absender wurde gesperrt
- Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden.
- Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet.
Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen.
- Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS.
Vorerst steht fest:
Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting
- Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen

Auswirkungen für die Nutzer:
- Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung.

Involviert bei der Fehlersuche waren:
- Autorisierte Stelle Niedersachsen
- Autorisierte Stelle Bayern
- ISB
- BDBOS
- ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH)

Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS.
In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert.

Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist.

Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich.

Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit:
Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt.
Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt.

Meine Frage:

In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in Schleswig-Holstein durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Autorisierte Stelle Dig…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein [#269327]
Datum
2. Februar 2023 22:52
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk: Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet. Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage: - Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533) - Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme") - Dieser Absender wurde gesperrt - Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden. - Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet. Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen. - Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS. Vorerst steht fest: Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting - Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen Auswirkungen für die Nutzer: - Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung. Involviert bei der Fehlersuche waren: - Autorisierte Stelle Niedersachsen - Autorisierte Stelle Bayern - ISB - BDBOS - ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH) Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS. In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert. Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist. Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich. Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit: Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt. Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt. Meine Frage: In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in Schleswig-Holstein durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269327/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein ist im…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein [#269327]
Datum
3. Februar 2023 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein ist im Landespolizeiamt eingegangen und wird von hier aus unverzüglich ggf. unter Einbindung der Fachdienststelle bearbeitet und fristgerecht beantwortet. Nach einer ersten Bewertung werden für den Zugang der Informationen keine Kosten anfallen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie hatten am 03.02.23 den Eingang meiner Anfrage nach dem Informationszugangsgeset…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IZG-SH-Antrag: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein [#269327]
Datum
2. April 2023 20:08
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie hatten am 03.02.23 den Eingang meiner Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein bestätigt ("Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein"). Leider habe ich bislang keinerlei Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage befindet sich das gefertigte Antwortschreiben zu Ihrer Anfr…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
IZG-SH-Antrag: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein [#269327]
Datum
19. April 2023 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage befindet sich das gefertigte Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines IZG-SH-Antrags und die damit verbundene Reche…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-SH-Antrag: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Schleswig-Holstein [#269327]
Datum
20. April 2023 13:01
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines IZG-SH-Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269327/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>