Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen

Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:

Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet.

Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage:
- Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533)
- Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme")
- Dieser Absender wurde gesperrt
- Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden.
- Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet.
Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen.
- Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS.
Vorerst steht fest:
Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting
- Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen

Auswirkungen für die Nutzer:
- Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung.

Involviert bei der Fehlersuche waren:
- Autorisierte Stelle Niedersachsen
- Autorisierte Stelle Bayern
- ISB
- BDBOS
- ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH)

Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS.
In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert.

Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist.

Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich.

Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit:
Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt.
Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt.

Meine Frage:

In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Autorisierte St…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen [#269987]
Datum
11. Februar 2023 09:32
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk: Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet. Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage: - Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533) - Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme") - Dieser Absender wurde gesperrt - Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden. - Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet. Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen. - Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS. Vorerst steht fest: Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting - Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen Auswirkungen für die Nutzer: - Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung. Involviert bei der Fehlersuche waren: - Autorisierte Stelle Niedersachsen - Autorisierte Stelle Bayern - ISB - BDBOS - ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH) Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS. In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert. Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist. Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich. Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit: Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt. Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt. Meine Frage: In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269987/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunkne…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ThürTG-Antrag: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen [#269987]
Datum
3. April 2023 07:02
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen“ vom 11.02.2023 (#269987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Thüringen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Koordinierende Stelle für …
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
AW: ThürTG-Antrag: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen [#269987]
Datum
4. April 2023 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Koordinierende Stelle für den Digitalfunk in Thüringen: mailto: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die Koordinierende…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ThürTG-Antrag: Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen [#269987]
Datum
4. April 2023 13:04
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die Koordinierende Stelle wenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269987/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurznachricht an alle eingebuchten Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz am 02.11.22 - Auswirkungen in Thüringen [#269987]
Datum
6. April 2023 22:14
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Fragen an die Koordinierende Stelle für den Digitalfunk:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 02.11.2022 gegen 16:18 wurde eine Kurznachricht (SDS, Short Data Service) an deutschlandweit ALLE im Netz eingebuchten Teilnehmer des TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versendet.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ergibt sich dazu folgende Sachlage:<< Antragsteller:in >> - Absender der Kurznachricht war ein Rettungswagen aus Bayern (Teilnehmerkennung 6513533)<< Antragsteller:in >> - Inhalt der Kurznachricht war ein einsatztaktischer Status ("Einsatzübernahme")<< Antragsteller:in >> - Dieser Absender wurde gesperrt<< Antragsteller:in >> - Das verwendete Gerät und die Applikation sollen überprüft werden.<< Antragsteller:in >> - Die Nachricht wurde in eine technische Hintergrundgruppe gesendet.<< Antragsteller:in >> Dadurch waren bundesweit diverse Teilnehmer betroffen.<< Antragsteller:in >> - Der Fehler wird noch analysiert, im Rahmen von Tests erfolgte ein erneuter Versand einer SDS.<< Antragsteller:in >> Vorerst steht fest:<< Antragsteller:in >> Durch eine Konstellation von fehlerhafter Administration einer Applikation und eines unglücklichen Rufgruppengebietes kam es zum Fehlrouting<< Antragsteller:in >> - Noch zu klären sind zukünftige Vorbeugemaßnahmen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Auswirkungen für die Nutzer:<< Antragsteller:in >> - Keine funktionalen Beeinträchtigungen, aber taktische Auswirkung im Sinne der SDS-Auswertung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Involviert bei der Fehlersuche waren:<< Antragsteller:in >> - Autorisierte Stelle Niedersachsen<< Antragsteller:in >> - Autorisierte Stelle Bayern<< Antragsteller:in >> - ISB<< Antragsteller:in >> - BDBOS<< Antragsteller:in >> - ALDB (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach meinem Verständnis kann dieses Ereignis als Machbarkeitsstudie ("proof-of-concept") gedeutet werden für einen verteilten Überlastangriff ("distributed denial-of-service attack") auf das TETRA-Digitalfunknetz der BOS.<< Antragsteller:in >> In kommerziellen Mobilfunknetzen wird diese Art des Angriffs als "SMS flooding attack" bezeichnet und technische Gegenmaßnahmen sind dort längst etabliert.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich empfinde es als äußert bedenklich, dass kritische Infastruktur wie das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an diesem Punkt verwundbar ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Denn durch das massenhafte Versenden von Kurznachrichten (SDS) ist im Extremfall eine flächendeckende Überlastung des Digitalfunk-Zugangsnetzes möglich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist nachweislich keine theoretische Möglichkeit:<< Antragsteller:in >> Bereits heute kann im praktischen Betrieb an großen TETRA-Digitalfunk-Standorten mit erheblichem GPS- und Datenverkehr der Basisstations-Kontrollkanal überlastet werden, was alle Formen des Daten- und Sprachverkehrs beeinträchtigt.<< Antragsteller:in >> Denn der GPS- und Datenverkehr wird technisch als Kurznachricht (SDS) umgesetzt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Autorisierte Stelle Digitalfunk hat mich in dieser Angelegenheit an Ihre Stelle verwiesen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Daher ist meine Frage:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In welchem Umfang war das BOS-Digitalfunk-Zugangsnetz in in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch den massenhaften Versand von Kurznachrichten (SDS) am 02.11.22 beeinträchtigt ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269987/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Thüringen
230418_TMIK_T.<< Antragsteller:in >>_Antwort_zur_Anfrage_Betrieb_Digitalfunk_BOS Sehr << Antrags…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
230418_TMIK_T.<< Antragsteller:in >>_Antwort_zur_Anfrage_Betrieb_Digitalfunk_BOS
Datum
18. April 2023 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Frage gemäß Betreff beantworte ich wie folgt: Das Zugangsnetz Thüringen war nicht beeinträchtigt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 230418_TMIK_T.<< Antragsteller:in >>_Antwort_zur_Anfrage_Betrieb_Digitalfunk_BOS [#269987] Sehr &l…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
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Betreff
AW: 230418_TMIK_T.<< Antragsteller:in >>_Antwort_zur_Anfrage_Betrieb_Digitalfunk_BOS [#269987]
Datum
19. April 2023 11:04
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner ThürTG-Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269987/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>