L 419 Ausgleichmassnahmen

innerhalb des Planfeststellungsbeschluss Az.: 25.04.01.01-02/17 zum Ausbau der L 419 werden Ausgleichsmaßnahmen benannt. In den dazu gehörigen Unterlagen "Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Naturhaushalt" und weitere Unterlagen ist nicht erkennbar wie die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen bzw. wie die Zeitachse hierzu aussieht. Hierzu hätte ich gerne die Unterlagen die geeignet sind dieses zu erkennen. Hierzu gehören auch der Austausch mit der Stadt Wuppertal, Kreisforstbehörde als auch Wupperverband.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
27. Januar 2024 16:44
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
innerhalb des Planfeststellungsbeschluss Az.: 25.04.01.01-02/17 zum Ausbau der L 419 werden Ausgleichsmaßnahmen benannt. In den dazu gehörigen Unterlagen "Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Naturhaushalt" und weitere Unterlagen ist nicht erkennbar wie die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen bzw. wie die Zeitachse hierzu aussieht. Hierzu hätte ich gerne die Unterlagen die geeignet sind dieses zu erkennen. Hierzu gehören auch der Austausch mit der Stadt Wuppertal, Kreisforstbehörde als auch Wupperverband.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298498/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Landesbetrieb Straßenbau NRW
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Ulrich Schmidt [#298498] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet:…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
30. Januar 2024 06:45
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Ulrich Schmidt [#298498] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Samstag, 27. Januar 2024 16:44 An: Kontakt-BS-GE <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: innerhalb des Planfeststellungsbeschluss Az.: 25.04.01.01-02/17 zum Ausbau der L 419 werden Ausgleichsmaßnahmen benannt. In den dazu gehörigen Unterlagen "Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Naturhaushalt" und weitere Unterlagen ist nicht erkennbar wie die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen bzw. wie die Zeitachse hierzu aussieht. Hierzu hätte ich gerne die Unterlagen die geeignet sind dieses zu erkennen. Hierzu gehören auch der Austausch mit der Stadt Wuppertal, Kreisforstbehörde als auch Wupperverband. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.24. Anbei übersenden wir Ihnen den Erläuterung…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
7. Februar 2024 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.24. Anbei übersenden wir Ihnen den Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) einschl. Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU). Weitere Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wuppertal.de/wirtschaft-stadtentwicklung/planverfahren/unterlagen-l419-d1.php Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die teilweise Beantwortung der Anfrage. Die Unterlage 19.1 war wenig hilfreich. Die An…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
7. Februar 2024 23:43
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die teilweise Beantwortung der Anfrage. Die Unterlage 19.1 war wenig hilfreich. Die Angaben zur Zeitachse waren allerdings in der Unterlage 9.5 D wiederzufinden. Was ich allerdings noch nicht gefunden habe sind die Vereinbarungen zwischen Straßen NRW und Stadt Wuppertal usw. Ich gehe davon aus das hierzu ein Vertragswerk oder ähnliches Vorhanden sein müsste. Ich würde mich freuen auch hierzu Informationen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298498/
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Aus dieser geht jedoch leider nicht hervor, welche Ve…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: WG: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
21. Februar 2024 07:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Aus dieser geht jedoch leider nicht hervor, welche Vereinbarungen sie konkret meinen. Wir gehen daher davon aus, dass es sich um die Vereinbarungen zwischen der Stadt Wuppertal und der Straßenbauverwaltung zu den Details bezüglich der Pflege- und Funktionskontrolle der geplanten Kompensationsmaßnahmen handelt. Diese werden, wie es auch in den Planfeststellungsunterlagen steht (siehe Unterlage 9.5D), im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung abgeschlossen. Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, diese Annahme ist dahin gehend nicht korrekt, da es vermutlich Vereinbarungen gibt die über diese Hina…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: WG: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
22. Februar 2024 05:35
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, diese Annahme ist dahin gehend nicht korrekt, da es vermutlich Vereinbarungen gibt die über diese Hinausgehen. Hier wären zum Beispiel Ausgleichszahlungen oder ähnliches zum Beispiel Inhalt eines Möglichen Vertragswerk. Es wird ja so eine Art Ablasshandel ermöglicht auf Flächen die nicht den Vorhaben Träger gehört. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298498/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Grunderwerb und damit auch die Inanspruchnahme von Fl…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: WG: WG: L 419 Ausgleichmassnahmen [#298498]
Datum
14. März 2024 06:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Rückfrage. Grunderwerb und damit auch die Inanspruchnahme von Flächen für geplante Kompensationsmaßnahmen sowie der Abschluss von Vereinbarungen erfolgen erst, sobald der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat. Durch das Planfeststellungsverfahren sind jedoch die vom Plan betroffenen Grundstücke vorläufig gesichert. Mit freundlichen Grüßen