L 419 Landesverkehrswegeplan

Anfrage an: Landtag NRW

Unterlagen zum Ausbau der L 419 die sich mit der Überprüfung nach dem Gesetz
zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes beschäftigt haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Landtag NRW Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
L 419 Landesverkehrswegeplan [#298493]
Datum
27. Januar 2024 15:56
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zum Ausbau der L 419 die sich mit der Überprüfung nach dem Gesetz zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes beschäftigt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298493/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Schmidt, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne bestätige. …
Von
Landtag NRW
Betreff
L 419 Landesverkehrswegeplan [#298493]
Datum
29. Januar 2024 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Schmidt, unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), da…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: L 419 Landesverkehrswegeplan [#298493]
Datum
16. Februar 2024 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), das Umweltinformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und das Verbaucherinformationsgesetz (VIG) bitten Sie um Informationen zum Ausbau der L 419 im Zusammenhang mit der Überprüfung nach dem Landesstraßenausbaugesetz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrem Antrag nicht entsprechen kann. Das UIG NRW und das VIG NRW sind auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar. Weder bezieht sich Ihre Anfrage auf Umweltinformationen, noch auf Lebensmittel- oder Futtererzeugnisse bzw. auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes. Das IFG NRW gewährt nur einen Anspruch auf Zugang zu tatsächlich vorliegenden Informationen zu einem konkreten Verwaltungsvorgang. Ferner gilt es für den Landtag nur soweit, wie dieser Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, nicht aber für den parlamentarischen Bereich. Im Bereich des Straßenausbaus nimmt der Landtag keine Verwaltungsaufgaben wahr. Unterlagen zum Ausbau der L 419 liegen mir daher nicht vor. Soweit sich die Unterlagen auf die "Überprüfung nach dem Gesetz zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes" beziehen sollen, verstehe ich Ihre Anfrage so, dass Sie sich auf § 1 Abs. 4 des Landesstraßenausbaugesetzes beziehen. Dieser schreibt vor, dass der Landesstraßenbedarfsplan nach Ablauf von fünf Jahren durch Gesetz fortgeschrieben wird, wobei auch die im Landesstraßenbedarfsplan enthaltenen, noch nicht realisierten Planungen zu überprüfen sind. Bei der Fortschreibung durch Gesetz handelt es sich jedoch um die parlamentarische Arbeit des Landtages, die nicht dem IFG unterliegt. Gleichwohl weise ich darauf hin, dass das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr dem Verkehrsausschusses des Landtages zur Sitzung am 31. Januar 2024 angekündigt hat, den Landesstraßenbedarfsplan zu überarbeiten und hierzu die kommunalen Gebietskörperschaften über die Bezirksregierungen zur Stellungnahme aufzufordern. (s. Vorlage 18/2181, abrufbar über die Dokumentensuche<https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche.html> des Landtages). Angaben zu konkreten Planungen, insbesondere zur L 419, hat der Minister darin nicht gemacht. Über die Dokumentensuche können Sie auch auf weitere parlamentarische Dokumente zu der konkreten Landesstraße sowie dem Straßenausbau allgemein zugreifen. In der Sache kann ich Ihnen daher keine weiteren Auskünfte geben. Sollte die oben zitierte Vorlage Ihrem Anliegen entsprechen, würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf) zu wenden. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die teilweise möglichen Antworten und Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmid…
An Landtag NRW Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: L 419 Landesverkehrswegeplan [#298493]
Datum
18. Februar 2024 20:56
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die teilweise möglichen Antworten und Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298493/

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Landtag NRW
Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 31.01.2024 Schriftlicher Bericht
Von
Landtag NRW
Via
Briefpost
Betreff
Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 31.01.2024 Schriftlicher Bericht
Datum
18. Februar 2024
Status
801,2 KB

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