Labore Auswertung PCR-Test

Ich bitte Sie darum, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. In welches Labor werden die PCR-Tests eingeschickt bzw. von welchem Labor werden diese ausgewertet?
2. Ab welchem ct-Wert gilt die Person als „positiv getestet“ (dies bezieht sich sowohl auf das externe Labor als auch das Stadt-eigene Gerät)?
3. Werden mir o.g. Daten als getesteter Person mitgeteilt?
4. Wie viele der in Emden positiv getesteten Personen sind nachweislich erkrankt?
5. Wie viele Personen wurden bisher insgesamt in Emden getestet?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie darum, m…
An Emden, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Labore Auswertung PCR-Test [#201710]
Datum
26. Oktober 2020 16:36
An
Emden, kreisfreie Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie darum, mir folgende Fragen zu beantworten: 1. In welches Labor werden die PCR-Tests eingeschickt bzw. von welchem Labor werden diese ausgewertet? 2. Ab welchem ct-Wert gilt die Person als „positiv getestet“ (dies bezieht sich sowohl auf das externe Labor als auch das Stadt-eigene Gerät)? 3. Werden mir o.g. Daten als getesteter Person mitgeteilt? 4. Wie viele der in Emden positiv getesteten Personen sind nachweislich erkrankt? 5. Wie viele Personen wurden bisher insgesamt in Emden getestet? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201710/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Emden, kreisfreie Stadt
Ihre Mail vom 26.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann Ihr Antrag diesseitig nicht bearbeitet werden. …
Von
Emden, kreisfreie Stadt
Betreff
Ihre Mail vom 26.10.2020
Datum
3. Dezember 2020 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann Ihr Antrag diesseitig nicht bearbeitet werden. Um den Antrag auf Informationserteilung bescheiden zu können, gehört es zu dessen Mindestinhalt, dass eine Identifizierung des Antragstellers möglich ist. Dies setzt die Angabe von Name und Anschrift voraus (vgl. Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 4 UIG, Rn. 5). Eine solche liegt hier nicht vor. Die Meldeadresse << Adresse entfernt >> existiert nicht. Für allgemeine Fragen zur Corona-Pandemie können Sie sich an das Bürgertelefon der Stadt Emden unter 04921/87-1818 oder per Mail an <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichen Grüßen