Ladenschließung aufgrund SARS CoviD 19

ich erbitte dringende Information, ob ich mein Nagelstudio aktuell noch öffnen darf.
Wenn nein, warum dürfen es Frisöre, obgleich die Hygienestandards in einem Nagelstudio weit höher sind?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich …
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
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Betreff
Ladenschließung aufgrund SARS CoviD 19 [#182903]
Datum
18. März 2020 16:54
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erbitte dringende Information, ob ich mein Nagelstudio aktuell noch öffnen darf. Wenn nein, warum dürfen es Frisöre, obgleich die Hygienestandards in einem Nagelstudio weit höher sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182903 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag zur Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung ist bei uns eingegangen. Ihr Anli…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Ladenschließung aufgrund SARS CoviD 19 [#182903]
Datum
19. März 2020 18:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag zur Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung ist bei uns eingegangen. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit.…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Ladenschließung aufgrund SARS CoviD 19 [#182903]
Datum
8. April 2020 09:29
Status
image001.png
15,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit. Aufgrund der derzeitigen schwierigen Lage kommt es momentan zu einer Vielzahl von Anfragen, die leider nur sukzessive beantwortet werden können. Nach § 5 Abs. 3 der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt v. 02.04.2020 ist die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, nach wie vor untersagt, da in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist und somit Infektionsketten nicht wirksam unterbunden werden könnten. Das Gleiche gilt auch für Frisöre. Eine Ausnahmegenehmigung kann daher auch nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen