Ladesäule BNT / Private Nutzung

das Balthasar Neumann Technikum ist nach meinem Wissensstand eine Schule in Ihrer Trägerschaft. An dieser Schule ist eine als öffentlich markierte Ladesäule vorhanden. Diese Ladesäule kann jedoch nicht öffentlich genutzt werden. Nach meinen vorliegenden Informationen wird die Ladesäule von verschiedenen Lehrkräften für private Fahrzeuge verwendet.

Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:

1. Zu welchem Strompreis kauft der Landkreis den Strom ein, der an der Ladesäule verwendet wird?
2. Zu welchem Strompreis wird dieser an die Lehrkräfte weiterverkauft?
3. Wie viel Geld wurde dadurch eingenommen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Balthasar Neumann Technikum is…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ladesäule BNT / Private Nutzung [#301204]
Datum
25. Februar 2024 19:34
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Balthasar Neumann Technikum ist nach meinem Wissensstand eine Schule in Ihrer Trägerschaft. An dieser Schule ist eine als öffentlich markierte Ladesäule vorhanden. Diese Ladesäule kann jedoch nicht öffentlich genutzt werden. Nach meinen vorliegenden Informationen wird die Ladesäule von verschiedenen Lehrkräften für private Fahrzeuge verwendet. Folgende Fragen bitte ich zu beantworten: 1. Zu welchem Strompreis kauft der Landkreis den Strom ein, der an der Ladesäule verwendet wird? 2. Zu welchem Strompreis wird dieser an die Lehrkräfte weiterverkauft? 3. Wie viel Geld wurde dadurch eingenommen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301204/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Ladesäule BNT / private Nutzung (#301204) AZ 14/24 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit best…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Ladesäule BNT / private Nutzung (#301204)
Datum
26. Februar 2024 11:02
Status
Warte auf Antwort
AZ 14/24 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz(LTranspG) vom 25.02.2024 zwecks der Information über die Ladesäule am BNT und die private Nutzung. Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass für die Beantwortung dieses Antrages Kosten (Gebühren und Auslagen) entstehen können. Diese bemessen sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis (§ 24 i. V. m. § 26 LTranspG) und belaufen sich je nach zeitlichem Arbeitsumfang auf maximal 760 Euro. Diese Gebühren werden, auch unabhängig ob die Beantwortung auf elektronischem Wege erteilt wird oder wir Ihnen die Akte auf dem Postweg zukommen lassen, entstehen. Falls Sie vorab eine konkrete Kostenschätzung, falls Kosten entstehen, wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Die zuständige Fachabteilung wurde angewiesen, die von Ihnen angefragten Informationen zu sichten. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir uns an Sie wenden. Falls Ihrerseits Fragen bestehen, können Sie uns gerne unter den o. g. Kontaktdaten erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ladesäule BNT / private Nutzung (#301204) [#301204] Guten Tag, sollten Kosten entstehen bitte ich um Mitteil…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ladesäule BNT / private Nutzung (#301204) [#301204]
Datum
26. Februar 2024 17:45
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sollten Kosten entstehen bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301204/

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Antrag LTranspG, AZ 301204 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir ein Schreiben in der o. g…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Antrag LTranspG, AZ 301204
Datum
21. März 2024 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir ein Schreiben in der o. g. Sache. Mit freundlichen Grüßen