Ladesäulen Programm 440

Die Angabe der Anzahl beantragten Förderungen zum Programm 440 der KfW zum
01.12.2020
01.01.2021
01.02.2021
und aktuell zum 10.02.2021
Bitte unterschieden nach Anzahl Antragsteller und Anzahl Ladepunkte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    12. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Angabe der Anza…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ladesäulen Programm 440 [#212292]
Datum
10. Februar 2021 07:52
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Angabe der Anzahl beantragten Förderungen zum Programm 440 der KfW zum 01.12.2020 01.01.2021 01.02.2021 und aktuell zum 10.02.2021 Bitte unterschieden nach Anzahl Antragsteller und Anzahl Ladepunkte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212292/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
10. Februar 2021 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigung fr Sie. Wir antworten Ihnen in der nchsten Zeit persnlich. Das kann bis zu 2 Wochen dauern. Eine Bitte noch: Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten. Freundliche Gre KfW

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Produkt 440. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir …
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
RE: Ladesäulen Programm 440 [#212292]
Datum
24. Februar 2021 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Produkt 440. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten. Bezüglich Ihrer E-Mail und das darin enthaltene Auskunftsverlangen, nehmen wir wie folgt Stellung: Auf Basis des Informationsgesetzes (IFG) können wir die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Die KfW unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des IFG, es sei denn, sie übt ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit aus. Dies ist nur in sehr wenigen Fällen gegeben. In den von Ihnen thematisierten Sachverhalten handelt die KfW privatrechtlich, so dass sich für die KfW keine Informationszugangsverpflichtung aus dem IFG ergibt. Mangels Behördenstellung der KfW besteht auch keine Pflicht zur Bereitstellung von Informationen nach dem UIG oder dem VIG. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind der KfW bei der von Ihnen angesprochenen Tätigkeit zudem nicht bekannt geworden. Ungeachtet dessen, dass keine Pflicht der KfW zur Bereitstellung von Informationen besteht, können wir Ihnen gerne folgende Zusagezahlen für das Produkt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440) mitteilen: Zeitraum: Start bis 31.12.2020 Anzahl Anträge: 136.575, Volumen in Mio. Euro: 149, Ladepunkte: 165.590. Zeitraum: 01.01.2021 - 31.01.2021 Anzahl Anträge: 48.196, Volumen in Mio. Euro: 52.9, Ladepunkte: 58.828. Die Zahlen für den Februar sind aktuell noch nicht verfügbar. Abschließend weisen wir Sie auf Folgendes hin: Bei Veröffentlichung dieser Antwort, z. B. in Internetforen, sind die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-Mitarbeiterinnen in dem Beitrag zu löschen. Weder diese noch die KfW als deren Arbeitgeberin erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung dieser Klarnamen. Freundliche Grüße