Länder mit unsicherem Urkundenwesen z.B. Ghana

Ich möchte wissen ob die gelebte Praxis deutscher Behörden von einer Legalisation von ausländischen Urkunden Abstand zu nehmen und stattdessen eine inhaltliche Prüfung von Urkunden mittels Befragung von Angehörigen, Nachbarn und anderen Menschen in den jeweiligen Ländern immer mal wieder neu überprüft wird. Diese Praxis ist intransparent und bietet Spielraum für Ungenauigkeit, falsche Schlussfolgerungen und Manipulation. In den so klassifizierten Ländern /z.B. Ghana werden ja auch Verbesserungen und Reformen umgesetzt und ggf. ist diese Praxis nicht mehr gerechtfertigt. Wie stellt man hier die Qualität der Ergebnisse sicher?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen ob die gelebte Prax…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
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Betreff
Länder mit unsicherem Urkundenwesen z.B. Ghana [#266032]
Datum
21. Dezember 2022 15:10
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen ob die gelebte Praxis deutscher Behörden von einer Legalisation von ausländischen Urkunden Abstand zu nehmen und stattdessen eine inhaltliche Prüfung von Urkunden mittels Befragung von Angehörigen, Nachbarn und anderen Menschen in den jeweiligen Ländern immer mal wieder neu überprüft wird. Diese Praxis ist intransparent und bietet Spielraum für Ungenauigkeit, falsche Schlussfolgerungen und Manipulation. In den so klassifizierten Ländern /z.B. Ghana werden ja auch Verbesserungen und Reformen umgesetzt und ggf. ist diese Praxis nicht mehr gerechtfertigt. Wie stellt man hier die Qualität der Ergebnisse sicher?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266032/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann ge…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
AW: Länder mit unsicherem Urkundenwesen z.B. Ghana [#266032]
Datum
23. Dezember 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB
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2,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich aktenkundig vorhanden sind. Sie haben jedoch konkrete Fragen gestellt, die nicht zwingend auf Auskunft aus den Akten abzielen, sondern auf Erfahrungswerte und Wissen der Bearbeiter und Bearbeiterinnen/des Referats 507. Ihre Fragen werden daher als Bürgeranfrage beantwortet. Die von Ihnen zitierten Urkundenüberprüfungen erfolgen nur in Ländern, in denen das Legalisationsverfahren ausgesetzt werden musste. Das Verfahren wurde auf Ersuchen von deutschen Innenbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entwickelt. Die Probleme und Mängel des Urkundenüberprüfungsverfahren sind bekannt. Daher wird regelmäßig für die betroffenen Länder das Verfahren evaluiert bzw. geprüft, ob die Voraussetzungen zur Legalisation von Urkunden wieder vorliegen. Da Urkundenüberprüfungen nicht nur zeitintensiv sind und Kosten verursachen, sondern auch erhebliche Kapazitäten an den Auslandsvertretungen binden, ist das Auswärtige Amt bemüht, die Verfahren auf ein Minimum zu beschränken. [cid:image001.png@01CEAD7D.09675FD0] [cid:image002.png@01D80085.16B37660] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich würde mir wünschen dass Sie Ihre Antwort weiter konkretisieren. Welche Qualitätsstandards (z.B. nac…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Länder mit unsicherem Urkundenwesen z.B. Ghana [#266032]
Datum
23. Dezember 2022 11:02
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich würde mir wünschen dass Sie Ihre Antwort weiter konkretisieren. Welche Qualitätsstandards (z.B. nach ISO) und welche gesetzlichen Grundlagen werden hier angewendet? Herzlichen Dank Anfragenr: 266032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266032/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich feststellen, dass es dafür keine Normen gibt, da es …
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
AW: Länder mit unsicherem Urkundenwesen z.B. Ghana [#266032]
Datum
23. Dezember 2022 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich feststellen, dass es dafür keine Normen gibt, da es keine deutschen Gesetze gibt, die das Verfahren regeln. Wie erwähnt wurde das Verfahren als Alternative in Zusammenarbeit mit dem BMI entwickelt. Das Auswärtige Amt ist hier auch nur Dienstleister für deutsche Innenbehörden. Diese haben die Möglichkeit, ausländische öffentliche Urkunde im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu prüfen (§ 438 Abs. 1 ZPO). Da deutsche Behörden ausländische Urkunden häufig nicht prüfen können oder wollen, verlangen sie die Legalisation. Ist diese nicht möglich, wird auf das Urkundenüberprüfungsverfahren erbeten. Des weiteren kann Ihre Anfrage nicht pauschal beantwortet werden. Urkundenüberprüfungsverfahren werden in einer Vielzahl von Ländern durchgeführt, mit je unterschiedlichen Prozedere. Je nach Herkunftsland der Urkunden werden mit lokalen Akteuren unterschiedliche Verfahren entworfen, Vertrauenspersonen sorgfältig ausgesucht (Referenzen usw.); es werden korruptionsvorbeugende Maßnahmen getroffen, die durchführenden Mitarbeiter*innen überprüft und bei Verdachtsmomenten eine Untersuchung eingeleitet. Konkretere Informationen kann ich Ihnen nicht geben. Bei der Evaluierung der Urkundenwesens wird die Qualität der ausgestellten Urkunden geprüft bzw. die Auslandsvertretungen beobachten laufend, ob Standards bei den ihnen vorgelegten Urkunden eingehalten werden. Verbessert sich das Urkundenwesen, wird schrittweise zur Legalisation zurückgekehrt.    Mit freundlichen Grüßen