Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber

Die Bundespolizei hatte in der lokalen Presse Lärmbelästigung durch Hubschrauber in Sankt Augustin für die Zeit vom 25.9. bis zum 17.11.2023 angekündigt. Leider finden auch danach umfangreiche Flüge, insbesondere ausserhalb der Betriebszeiten des Hangelarer Flugplatzes statt. Insbesondere in den letzten Tagen gibt es umfangreiche Manöver mit immenser Lörmentwicklung, startend um 7:30 bis weit nach 22 Uhr. Warum werden die betroffenen Bürger nicht im Vorfeld über Umfang und Dauer informiert?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundespolizei hatte in der lokale…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber [#296250]
Datum
4. Januar 2024 11:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundespolizei hatte in der lokalen Presse Lärmbelästigung durch Hubschrauber in Sankt Augustin für die Zeit vom 25.9. bis zum 17.11.2023 angekündigt. Leider finden auch danach umfangreiche Flüge, insbesondere ausserhalb der Betriebszeiten des Hangelarer Flugplatzes statt. Insbesondere in den letzten Tagen gibt es umfangreiche Manöver mit immenser Lörmentwicklung, startend um 7:30 bis weit nach 22 Uhr. Warum werden die betroffenen Bürger nicht im Vorfeld über Umfang und Dauer informiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296250/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber“ vom 04.01.2024 (#296250…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber [#296250]
Datum
7. Februar 2024 11:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber“ vom 04.01.2024 (#296250) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Zwischenzeitlich habe ich eine Nachricht der Bundespolizeibehörde erhalte, worin diese weitere Bearbeitungszeit ankündigt, ohne einen konkreten Erledigungstermin zu nennen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage mit Bezug auf einen Erledigungstermin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>