Lärmberechnungen für den Lärmaktionsplan

die Lärmberechnungen zur Prüfung von Tempo 30, die im Rahmen des zweiten Lärmaktionsplans der Stadt Bielefeld aus dem Jahr 2016 und des dritten Lärmaktionsplans vom Juni 2022 durchgeführt worden sind.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt hat jetzt die schalltechnische Überprüfung nach §45 Straßenverkehrsordnung für 8 Straßenabschnitte in Bielefeld vorgelegt. Es sind
- August-Bebel-Straße
- Dorfstraße
- Werther Straße
- Rabenhof
- Engersche Straße
- Windelsbleicher Straße
- Stadtring
-Artur-Ladebeck-Straße.
Aufgrund der hohen Beurteilungspegel an den Wohngebäuden sind die Anordnungsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30 ganztags) im Grundsatz für alle Abschnitte erfüllt.

Bisher nicht bereitgestellt wurden die Anlagen 1 bis 10 der Untersuchung (Überschreitungskarten); wir haben sie angefordert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmberechnungen für den Lärmaktionsplan [#273640]
Datum
21. März 2023 10:45
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Lärmberechnungen zur Prüfung von Tempo 30, die im Rahmen des zweiten Lärmaktionsplans der Stadt Bielefeld aus dem Jahr 2016 und des dritten Lärmaktionsplans vom Juni 2022 durchgeführt worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273640/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Eingabe. Wir sind bemüht Ihrem Anliegen zeitnah nachzukomm…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Lärmberechnungen für den Lärmaktionsplan [#273640]
Datum
22. März 2023 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Eingabe. Wir sind bemüht Ihrem Anliegen zeitnah nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmberechnungen für den Lärmakt…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmberechnungen für den Lärmaktionsplan [#273640]
Datum
27. April 2023 10:36
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmberechnungen für den Lärmaktionsplan“ vom 21.03.2023 (#273640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Auf meine E-Mail vom 21.4. hat mich Frau Poier wegen der Lärmberechnungen an H. Homann verwiesen. Er schreibt, dass er terminlich ausgelastet ist und dass sich im Mai H. Domke melden wird. Das wäre dann der vierte Ansprechpartner auf meine Anfrage. Ich bitte Sie, die vor 5 Wochen gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW angeforderten Dokumente ohne weitere Verzögerung zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Ihre Anfrage mit dem Zeichen / 360.13 IFG 11349 Guten Tag << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Lärmberechnungen für den Lärmaktionsplan [#273640]
Datum
27. April 2023 13:33
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage mit dem Zeichen / 360.13 IFG 11349 Guten Tag << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24.04.2023 wurden Ihnen alle beim Umweltamt der Stadt Bielefeld vorliegenden Daten zu Ihrer Anfrage vom 21.03.2023 übermittelt. Für darüber hinausgehende Informationen, die dem Umweltamt nicht vorliegen, wurde Ihre Anfrage bereits am 22.03.2023 an das Amt für Verkehr weitergeleitet. Die von Ihnen gewünschten Information, welche dem Amt für Verkehr vorliegen könnten, werden von dort bearbeitet. Den Umstand, dass Sie darüber keine gesonderte bzw. zeitnahe Nachricht erhalten haben und lediglich mit E-Mail vom 24.04.2023 um Kontaktaufnahme zu Herrn Homann vom Amt für Verkehr gebeten wurden, bitte ich zu entschuldigen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen