Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld

1. das Lärmgutachten, das vom Landesbetrieb Straßenbau für die B61 in Bielefeld Ende 2021 beauftragt wurde. Falls es in der Endfassung noch nicht vorliegt, senden Sie bitte den Zwischenstand des Berichts
2. die Stellungnahme des Landesbetriebs an die Stadt Bielefeld zur Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Ostwestfalendamm

Ergebnis der Anfrage

Punkt 1: Das Lärmgutachten wurde nunmehr bereitgestellt. Ich bedanke mich beim Landesbetrieb Straßenbau für die Übermittlung
Punkt 2: Auch die Stellungnahme zur Höchstgeschwindigkeit wurde nun vorgelegt. Danke!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
9. Juni 2022 10:46
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. das Lärmgutachten, das vom Landesbetrieb Straßenbau für die B61 in Bielefeld Ende 2021 beauftragt wurde. Falls es in der Endfassung noch nicht vorliegt, senden Sie bitte den Zwischenstand des Berichts 2. die Stellungnahme des Landesbetriebs an die Stadt Bielefeld zur Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Ostwestfalendamm
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250916/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde zur Bearbeitung an [geschwärzt] weitergeleitet. Bei…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
9. Juni 2022 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde zur Bearbeitung an [geschwärzt] weitergeleitet. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an ihn, vielen Dank. Beste Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag habe ich am 09.06.2022 per E-Mail erhalten. Gerne möchte ic…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
9. Juni 2022 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag habe ich am 09.06.2022 per E-Mail erhalten. Gerne möchte ich Ihnen zu den genannten Punkten Informationen geben. Zu Punkt 1. das Lärmgutachten, das vom Landesbetrieb Straßenbau für die B61 in Bielefeld Ende 2021 beauftragt wurde. Falls es in der Endfassung noch nicht vorliegt, senden Sie bitte den Zwischenstand des Berichts Das Lärmgutachten liegt in der Bearbeitung in den letzten Zügen und wird in Kürze in Gänze erwartet. Sobald das Gutachten bei uns eintrifft, werde ich Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stellen. Daher sehe ich von einer Übersendung eines Zwischenberichtes ab. Zu Punkt 2. die Stellungnahme des Landesbetriebs an die Stadt Bielefeld zur Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Ostwestfalendamm Für die Stellungnahme zur Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Ostwestfalendamm leite ich Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung ("Betrieb und Verkehr") weiter, von der Sie dann die Stellungnahme erhalten werden. Beste Grüße
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> der zuständige Sachbearbeiter ist bis Ende Juni im Urlaub. Bis dahin bitt…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
13. Juni 2022 20:56
Status
Warte auf Antwort
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5,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der zuständige Sachbearbeiter ist bis Ende Juni im Urlaub. Bis dahin bitte ich Sie höflich um etwas Geduld.<https://www.linguee.de/deutsch-englis...> Danke im Voraus. Beste Grüße
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich des Lärmgutachtens beziehe ich mich auf die Aussage vom Landesbe…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
14. Juni 2022 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich des Lärmgutachtens beziehe ich mich auf die Aussage vom Landesbetrieb, da dieser der Auftraggeber des Gutachtens ist. So erhalten Sie unmittelbar und unverzüglich das abschließende Gutachten. Bei der Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Ostwestfalendamm verweise ich auf die Entscheidung des StEA nach der Sommerpause. Eine vorzeitige Stellungnahme kann ich in dieser wichtigen Frage nicht abgeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Herr Adomeit, für Ihre rasche Antwort auf die Informationsanfrage bedanke ich mich sehr. Meines Wissen…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
14. Juni 2022 18:01
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Herr Adomeit, für Ihre rasche Antwort auf die Informationsanfrage bedanke ich mich sehr. Meines Wissens sollte das Gutachten bereits im Januar des Jahres vom Auftragnehmer vorgelegt werden. Die Stadt Bielefeld hat den Ausschüssen schon vor geraumer Zeit Lärmberechnungsergebnisse vorgestellt. Es liegen also Dokumente beim Landesbetrieb seit mehreren Monaten vor. Auf diese beim Landesbetrieb vorhandenen Unterlagen (Berechnungsergebnisse mit Erläuterungen, erste Fassung des Gutachtens) bezieht sich meine Informationsanfrage. Ich bitte, sie mir zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250916/
Landesbetrieb Straßenbau NRW
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Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2022 18:02
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> B. << Antragsteller:in >> Guten Tag, Herr Adomeit, für Ihre …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
15. Juni 2022 09:00
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> B. << Antragsteller:in >> Guten Tag, Herr Adomeit, für Ihre rasche Antwort auf die Informationsanfrage bedanke ich mich sehr. Meines Wissens sollte das Gutachten bereits im Januar des Jahres vom Auftragnehmer vorgelegt werden. Die Stadt Bielefeld hat den Ausschüssen schon vor geraumer Zeit Lärmberechnungsergebnisse vorgestellt. Es liegen also Dokumente beim Landesbetrieb seit mehreren Monaten vor. Auf diese beim Landesbetrieb vorhandenen Unterlagen (Berechnungsergebnisse mit Erläuterungen, erste Fassung des Gutachtens) bezieht sich meine Informationsanfrage. Ich bitte, sie mir zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250916/
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Sehr << Antragsteller:in >> ja, im Augenblick scheint eine Krankheitswelle die Regionalniederlassung …
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
20. Juni 2022 12:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ja, im Augenblick scheint eine Krankheitswelle die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe erfasst zu haben. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass Sie die gewünschten Informationen innerhalb der Frist von einem Monat erhalten werden. Mit freundlichem Gruß
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> wie schon in meiner E-Mail-Antwort vom 09.06.2022 erwähnt, kann ich Ihnen …
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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
4. Juli 2022 12:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie schon in meiner E-Mail-Antwort vom 09.06.2022 erwähnt, kann ich Ihnen die lärmtechnische Berechnung nach Fertigstellung nun zur Verfügung stellen. Zu Punkt 2 aus Ihrer E-Mail erhalten Sie - wie schon erwähnt - eine Antwort aus der zuständigen Fachabteilung (Betrieb und Verkehr). Beste Grüße

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Az.: B61_61/41.07.11/OWL/42085 Sehr << Antragsteller:in >> anbei meine Stellungnahmen vom 06.01.22…
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Betreff
AW: AW: Lärmgutachten für die B61 (Ostwestfalendamm) in Bielefeld [#250916]
Datum
5. Juli 2022 07:06
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Az.: B61_61/41.07.11/OWL/42085 Sehr << Antragsteller:in >> anbei meine Stellungnahmen vom 06.01.22 und 10.06.2022 zum noch aktuell andauernden Anhörungsverfahren nach StVO zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen im Zuge der B 61 Ostwestfalenstraße. Da die Entscheidungsfindung und Federführung bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bielefeld liegt, setze ich das Amt für Verkehr über meine Antwort an Sie in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen