Lärmgutachten

Anfrage an: Stadt Laupheim

Bitte senden Sie mir das Lärmgutachten bezüglich der Rabenstraße zu

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Armin Schiffer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadt Laupheim Details
Von
Armin Schiffer
Betreff
Lärmgutachten [#262399]
Datum
3. November 2022 09:53
An
Stadt Laupheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir das Lärmgutachten bezüglich der Rabenstraße zu
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Schiffer Anfragenr: 262399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262399/ Postanschrift Armin Schiffer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Schiffer

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Stadt Laupheim
Sehr geehrter Herr Schiffer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Stadt Laupheim liegt kein Lärmgutachten speziell …
Von
Stadt Laupheim
Betreff
AW: Lärmgutachten [#262399]
Datum
10. November 2022 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB
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39,5 KB


Sehr geehrter Herr Schiffer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Stadt Laupheim liegt kein Lärmgutachten speziell über die Rabenstraße vor. Aussagen zur Lärmsituation in Laupheim sind im Lärmaktionsplan enthalten; hierin ist ebenfalls die Rabenstraße integriert. Unterlagen hierzu finden Sie auf unserer Homepage https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/stadtplanung unter der Rubrik „Lärmaktionsplanung“. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen