Lärmminderung

Im Bereich der Olgastraße 120 bis Olgastraße 140 in 70180 Stuttgart übersteigt der Straßenlärm laut Lärmkartierung seit Jahren den zulässigen Grenzwert.
Welche Maßnahmen zur Lärmreduktion hat die Stadt Stuttgart in diesem Bereich geplant?
Wann werden diese Maßnahmen konkret umgesetzt?
Wurde die Anordnung von Tempo 30 geprüft?
Wurde ein Durchfahrtsverbot für LKW und Motorräder geprüft?
Werden in diesem Bereich Bäume gepflanzt?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bereich der Olgastraße 120 bis …
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmminderung [#301910]
Datum
4. März 2024 15:52
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bereich der Olgastraße 120 bis Olgastraße 140 in 70180 Stuttgart übersteigt der Straßenlärm laut Lärmkartierung seit Jahren den zulässigen Grenzwert. Welche Maßnahmen zur Lärmreduktion hat die Stadt Stuttgart in diesem Bereich geplant? Wann werden diese Maßnahmen konkret umgesetzt? Wurde die Anordnung von Tempo 30 geprüft? Wurde ein Durchfahrtsverbot für LKW und Motorräder geprüft? Werden in diesem Bereich Bäume gepflanzt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301910/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmminderung“ vom 04.03.2024 (#301910) wurde von Ihnen nicht in d…
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Lärmminderung [#301910]
Datum
6. April 2024 08:18
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmminderung“ vom 04.03.2024 (#301910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmminderung“ vom 04.03.2024 (#301910) wurde von Ihnen nicht in d…
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lärmminderung [#301910]
Datum
6. April 2024 08:19
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmminderung“ vom 04.03.2024 (#301910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Amt für Umweltschutz Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage, zunächst an die allgemeine Poststelle der Stadtverwaltung S…
Von
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Betreff
WG: AW: Lärmminderung [#301910]
Datum
9. April 2024 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage, zunächst an die allgemeine Poststelle der Stadtverwaltung Stuttgart gerichtet, wurde am 28. März von Herrn Simon Kull von der Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Ordnung beantwortet. Die Antwort ist mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen