Lärmschutz Sportanlagen

Ich möchte wissen, welche Bestimmungen zum Lärmschutz für moderne Sportanlagen wie Kunstrasen-Fußballplätze mit Flutlichtanlagen in Hamburg gelten und in welcher Form die Einhaltung dieser Bestimmungen im Bezirk Eimsbüttel überwacht wird. An welche Ruhezeiten haben sich die Vereine zu halten, die die Sportanlagen nutzen? Inwieweit sind sie verpflichtet, sicherzustellen, dass in diesen Ruhezeiten auch vereinsfremde Personen keinen Lärm auf den Anlagen machen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmschutz Sportanlagen [#292805]
Datum
20. November 2023 17:58
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich möchte wissen, welche Bestimmungen zum Lärmschutz für moderne Sportanlagen wie Kunstrasen-Fußballplätze mit Flutlichtanlagen in Hamburg gelten und in welcher Form die Einhaltung dieser Bestimmungen im Bezirk Eimsbüttel überwacht wird. An welche Ruhezeiten haben sich die Vereine zu halten, die die Sportanlagen nutzen? Inwieweit sind sie verpflichtet, sicherzustellen, dass in diesen Ruhezeiten auch vereinsfremde Personen keinen Lärm auf den Anlagen machen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292805/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, anliegend übersende ich Ih…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: [EXTERN] Lärmschutz Sportanlagen [#292805]
Datum
21. November 2023 09:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmschutz Sportanlagen“ vom 20.11.2023 (#292805) wurde von Ihnen …
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Lärmschutz Sportanlagen [#292805]
Datum
22. Dezember 2023 07:09
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmschutz Sportanlagen“ vom 20.11.2023 (#292805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bezirksamt Eimsbüttel
Guten Tag, Ich möchte wissen, welche Bestimmungen zum Lärmschutz für moderne Sportanlagen wie Kunstrasen-Fußball…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Lärmschutz Sportanlagen [#292805]
Datum
22. Dezember 2023 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
externawexternlrmschutzsportanlage.eml
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wgexternlrmschutzsportanlagen292805.eml
82,4 KB
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7,0 KB
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1,1 KB
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4,3 KB


Guten Tag, Ich möchte wissen, welche Bestimmungen zum Lärmschutz für moderne Sportanlagen wie Kunstrasen-Fußballplätze mit Flutlichtanlagen in Hamburg gelten und in welcher Form die Einhaltung dieser Bestimmungen im Bezirk Eimsbüttel überwacht wird. Bei Sportanlagen gilt die Sportanlagenlärmschutzverordnung<http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_18/> (18. BImSchV). Sie ist u.a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_18/ im Internet zu finden. Beim Neubau von Sportanlagen werden regelhaft lärmtechnische Gutachten erstellt, die sich daraus ergebenden Einschränkungen werden als Genehmigungsauflage Teil der Baugenehmigung und sind daher im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. An welche Ruhezeiten haben sich die Vereine zu halten, die die Sportanlagen nutzen? Allgemeingültige Ruhezeiten für Sportanlagen gibt es nicht. Die Immissionsrichtwerte für Sportanlagen können § 2 der 18. BImSchV entnommen werden. Im Sinne der Nachtruhe sollen Sportanlage nach 22:00 Uhr nicht mehr genutzt werden. Inwieweit sind sie verpflichtet, sicherzustellen, dass in diesen Ruhezeiten auch vereinsfremde Personen keinen Lärm auf den Anlagen machen? Sofern es sich nicht um eine direkt vom Bezirksamt betriebene Sportanlage handelt, üben die Sportvereine auf den Sportanlagen das Hausrecht aus. Wenn niemand vom Sportverein mehr auf der Anlage anwesend ist, der das Hausrecht ausüben kann, gilt hier wie bei allen anderen öffentlich zugänglichen Flächen, dass insbesondere bei nächtlichen Ruhestörungen die örtliche Polizeidienststelle zu verständigen ist. Beste Grüße