Lage Gasversorgung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

aus dem von Ihnen täglich veröffentlichten Lagebericht zur Gasversorgung kann ich für den August 2022 folgende Daten entnehmen:
Monatlicher Erdgasverbrauch in D: 1,3 TWh (bei 31 Tagen= ca. 1300 GWh/Tag) - fast unverändert ggü. 2021
Verbrauch Industriekunden: ca. 900 GWh/ Tag - Einsparung von 22% ggü. Vorjahren (ca. 1100 GWh/Tag in den Vorjahren)
Daraus folgt für mich, dass Nichtindustriekunden ihren Gasverbrauch von 200 GWh/ Tag in den Vorjahren auf 400 GWh in diesem Jahr ca. verdoppelt haben.
Haben Sie hierfür eine Erklärung und wie kann gegengesteuert werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus dem von Ihnen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lage Gasversorgung [#259480]
Datum
21. September 2022 19:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus dem von Ihnen täglich veröffentlichten Lagebericht zur Gasversorgung kann ich für den August 2022 folgende Daten entnehmen: Monatlicher Erdgasverbrauch in D: 1,3 TWh (bei 31 Tagen= ca. 1300 GWh/Tag) - fast unverändert ggü. 2021 Verbrauch Industriekunden: ca. 900 GWh/ Tag - Einsparung von 22% ggü. Vorjahren (ca. 1100 GWh/Tag in den Vorjahren) Daraus folgt für mich, dass Nichtindustriekunden ihren Gasverbrauch von 200 GWh/ Tag in den Vorjahren auf 400 GWh in diesem Jahr ca. verdoppelt haben. Haben Sie hierfür eine Erklärung und wie kann gegengesteuert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lage Gasversorgung“ vom 21.09.2022 (#259480) w…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lage Gasversorgung [#259480]
Datum
25. Oktober 2022 08:01
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lage Gasversorgung“ vom 21.09.2022 (#259480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Noch nicht, hatte heute nur auf mich ausgezeichnet, weil Micha mich angesprochen hatte. ulrike
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Lage Gasversorgung [#259480]
Datum
25. Oktober 2022 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Noch nicht, hatte heute nur auf mich ausgezeichnet, weil Micha mich angesprochen hatte. ulrike
Bundesnetzagentur
Pressestelle möchte die Nachricht "Lage Gasversorgung [#259480]" zurückrufen.
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Rückruf: Lage Gasversorgung [#259480]
Datum
25. Oktober 2022 16:23
Status
Pressestelle möchte die Nachricht "Lage Gasversorgung [#259480]" zurückrufen.
Bundesnetzagentur
Ihr IFG-Antrag Sehr << Antragsteller:in >> ich habe ihre E-Mail an die Fachkollegen weitergeleitet - …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr IFG-Antrag
Datum
25. Oktober 2022 16:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe ihre E-Mail an die Fachkollegen weitergeleitet - und versehentlich an Sie geschickt. Bitte entschuldigen Sie das Versehen. Freundliche Grüße

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir freuen uns sehr über das Interesse an …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Lage Gasversorgung [#259480]
Datum
28. Oktober 2022 15:30
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir freuen uns sehr über das Interesse an den Lageberichten der BNetzA zur Gasversorgung in Deutschland. Da Ihre Frage nicht auf Informationen gerichtet ist, die uns als Behörde vorliegen, sondern Sie um eine Bewertung von Daten bitten, handelt es sich bei Ihrer Frage nicht um einen zulässigen Gegenstand eines IFG-/UIG-Antrages. Ich möchte Sie aber gerne darauf verweisen, dass die Bundesnetzagentur zwischenzeitlich ihren regelmäßig veröffentlichen Lagebericht überarbeitet hat. Wie Sie den Daten auf unserer Website entnehmen können, ist der monatliche Erdgasverbrauch von Kunden mit Standard-Last-Profil (Haushalte und Gewerbe) im August 2022 sowohl gegenüber dem Vorjahr (- 43,9 %) als auch gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der Jahre 2018 bis 2021 (- 28,9 %) zurückgegangen. Der Verbrauch im August 2022 betrug 172 GWh/Tag, im August 2021 waren es 307 GWh/Tag und für den August der Jahre 2018-2021 wurde ein Durchschnittswert von 242 GWh/Tag ermittelt. Sie finden die Daten unter folgendem link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/GasverbrauchSLP_monatlich/Gasverbrauch_SLP_M.html Mit freundlichen Grüßen