Lagebericht Kamerun

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Den Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun in der aktuellsten Fassung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht über die asyl- und abschi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
Lagebericht Kamerun [#296089]
Datum
2. Januar 2024 17:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun in der aktuellsten Fassung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 296089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296089/ Postanschrift Felix Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Lagebericht Kamerun [#296089]; Vg. 6-2024
Datum
4. Januar 2024 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 04.01.2024, in dem Sie mitteilen, dass ob des…
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: Lagebericht Kamerun [#296089]; Vg. 6-2024 [#296089]
Datum
8. Januar 2024 13:48
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 04.01.2024, in dem Sie mitteilen, dass ob des zu erwartenden Arbeitsaufwandes mit Gebühren zu rechnen ist. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass dies nicht der Fall ist: 1. Seit Stellen der Anfrage wurde mir seitens des Parlamentsreferates mitgeteilt, dass sich der Lagebericht 2023 noch im Billigungsprozess befindet. Der *aktuelle* Lagebericht ist demnach der aus dem Jahre 2022. 2. Nach telefonischer Rücksprache mit einem Kollegen in Ihrem Referat würden sich die Gebühren, die nun anfallen würden, aus dem zu erwartenden Schwärzungsaufwand ergeben, um das Dokument aus der Einstufung als VS-NfD zu befreien und öffentlich zugänglich zu machen. Da die *aktuelle* Version des Lageberichtes im Januar 2024 jedoch die Version aus 2022 ist, ist eine entsprechende Schwärzung bereits erfolgt. Das entsprechende Dokument hat das GZ 508-9-516.80/3 CMR und wurde auf der Plattform FragDenStaat veröffentlicht: https://media.frag-den-staat.de/files/foi/758362/2022-09-02-lagebericht-asyl-kamerun-ocr.pdf Daraus ergibt sich, dass meine Anfrage bis auf Weiteres hinfällig ist. Gerne würde ich jedoch erfragen, auf welcher Grundlage die Mitteilung über das Anfallen von Gebühren versandt wurde, wenn eine geschwärzte, nicht NfD-eingestufte Version des Lageberichtes in Ihrem Hause vorliegt; das IFG soll ja den Zugang zu vorliegenden Informationen vereinfachen. Die Möglichkeit der Erhebung von Gebühren sind hier nur ein Mittel, um überbordenden Arbeitsaufwand zu verhindern, nicht im Sinne des Erfinders ist jedoch, den Zugang zu Informationen vom Geldbeutel des Fragestellers abhängig zu machen, insbesondere, wenn die angefragten Informationen im Rahmen eines zumutbaren Aufwandes verfügbar sein sollten. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 296089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296089/

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte übersehen, dass der Asyllagebericht 2023 zu…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
masthcaies AW: Lagebericht Kamerun [#296089]; Vg. 6-2024 [#296089]
Datum
7. Februar 2024 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte übersehen, dass der Asyllagebericht 2023 zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage noch nicht gebilligt war. Für bereits nach dem IFG herausgegebene Dokumente werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen