Lagebericht vom 16.09.2020

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Laut dem Lagebericht des RKI vom 16.09.2020 sind in den Intensivbetten 4100 Menschen verstorben, die wegen Covid-19 behandelt wurden. Die Gesamtzahl der an Covod-19 Verstorben lag zum 16.09.2020, laut RKI Lagebericht , bei 9368 Menschen, die an Covid-19 verstorben sind. Wie kommt denn jetzt die Differenz von 5268 Verstorbenen zustande? Haben diese Menschen es nicht mehr bis ins Krankenhaus geschafft und sind im Krankenwagen verstorben? Waren diese Menschen es nicht mehr Wert intensivmedizinisch behandelt zu werden, weil sie vielleicht schon zu alt waren? Danke für eine zeitnahe Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Andreas Rohne
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Lageber…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Rohne
Betreff
Lagebericht vom 16.09.2020 [#197543]
Datum
21. September 2020 14:06
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Lagebericht des RKI vom 16.09.2020 sind in den Intensivbetten 4100 Menschen verstorben, die wegen Covid-19 behandelt wurden. Die Gesamtzahl der an Covod-19 Verstorben lag zum 16.09.2020, laut RKI Lagebericht , bei 9368 Menschen, die an Covid-19 verstorben sind. Wie kommt denn jetzt die Differenz von 5268 Verstorbenen zustande? Haben diese Menschen es nicht mehr bis ins Krankenhaus geschafft und sind im Krankenwagen verstorben? Waren diese Menschen es nicht mehr Wert intensivmedizinisch behandelt zu werden, weil sie vielleicht schon zu alt waren? Danke für eine zeitnahe Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne Anfragenr: 197543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197543/ Postanschrift Andreas Rohne << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 21.09.2020 Sehr geehrter Herr Rohne, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.09.2020
Datum
23. September 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohne, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-173. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rohne
AW: Ihre Anfrage vom 21.09.2020 [#197543] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Rohne
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.09.2020 [#197543]
Datum
23. Oktober 2020 05:19
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagebericht vom 16.09.2020“ vom 21.09.2020 (#197543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne Anfragenr: 197543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197543/ Postanschrift Andreas Rohne << Adresse entfernt >>
Andreas Rohne
AW: Ihre Anfrage vom 21.09.2020 [#197543] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Rohne
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.09.2020 [#197543]
Datum
31. Oktober 2020 13:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagebericht vom 16.09.2020“ vom 21.09.2020 (#197543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne Anfragenr: 197543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197543/
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2020 Sehr geehrter Herr Rohne, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informations…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2020
Datum
2. November 2020 18:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohne, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Es liegen keine amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Bei den 4100 verstorbenen Personen im Lagebericht vom 16.09.2020 handelt es sich um solche die zuvor intensivmedizinisch behandelt wurden. Wir haben außer der Hospitalisierung keine Daten zu der medizinischen Versorgung von COVID-19-Verstorbenen, die nicht über das DIVI-Register erfasst wurden. Weiterführend verweisen wir auf unsere Veröffentlichungen zum Thema Therapie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rohne
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2020 [#197543] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informa…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Rohne
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2020 [#197543]
Datum
26. Januar 2021 16:19
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagebericht vom 16.09.2020“ vom 21.09.2020 (#197543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bis zum heutigen Tag sind 53326 Menschen an oder mit COVID-19 verstorben. Davon aber nur 17618 in deutschen Intensivbetten. Können Sie mir jetzt vielleicht mal erklären, wo die nicht ganz unwesentliche Differenz verstorben sein soll. Wo soll man den sonst an einer COVID-19 Lüngenentzündung sterben, wenn nicht in einem Intensivstation??? Wir hatten übrigens immer mindestens 4300 Intensivbetten frei, von den 12000 Notfallreserve ganz zu schweigen! Danke für eine zeitnahe Antwort! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne Anfragenr: 197543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197543/ Postanschrift Andreas Rohne << Adresse entfernt >>

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Andreas Rohne
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2020 [#197543] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informa…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Rohne
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2020 [#197543]
Datum
26. Januar 2021 16:24
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagebericht vom 16.09.2020“ vom 21.09.2020 (#197543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sorry für den ein oder anderen grammatikalischen Fehler! 😂 Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne Anfragenr: 197543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197543/