Lageberichte Situation in griechischen Lagern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle Lageberichte aus dem Zeitraum 2016 bis 2020, in denen die auf die Situation der Menschen in den Lagern auf den fünf griechischen Inseln (Kos, Leros, Lesvos, Samos, Chios) eingegangen wird.

Außerdem bitte ich um Zusendung sämtlicher Kommunikation mit der NGO "Ärzte ohne Grenzen" ("Mediciens sans Frontières") aus dem Zeitraum 2016-2020, in der auf die humanitäre Situation in den Lagern auf den fünf griechischen Inseln (Kos, Leros, Lesvos, Samos, Chios) eingegangen wird.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Lageberichte aus dem Zeitraum 20…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Lageberichte Situation in griechischen Lagern [#284144]
Datum
18. Juli 2023 08:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Lageberichte aus dem Zeitraum 2016 bis 2020, in denen die auf die Situation der Menschen in den Lagern auf den fünf griechischen Inseln (Kos, Leros, Lesvos, Samos, Chios) eingegangen wird. Außerdem bitte ich um Zusendung sämtlicher Kommunikation mit der NGO "Ärzte ohne Grenzen" ("Mediciens sans Frontières") aus dem Zeitraum 2016-2020, in der auf die humanitäre Situation in den Lagern auf den fünf griechischen Inseln (Kos, Leros, Lesvos, Samos, Chios) eingegangen wird. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 284144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284144/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schöneberger, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage "Lageberichte Situation in griechischen Lagern" - Vg. Nr. 279-2023
Datum
18. Juli 2023 15:55
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB
image002.png
8,7 KB


Sehr geehrter Herr Schöneberger, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 279-2023 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, auf Ihre postalische Mitteilung, dass die Kosten voraussichtlich 500 Euro überschreiten, antworte ich …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: IFG-Anfrage "Lageberichte Situation in griechischen Lagern" - Vg. Nr. 279-2023 [#284144]
Datum
3. August 2023 16:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf Ihre postalische Mitteilung, dass die Kosten voraussichtlich 500 Euro überschreiten, antworte ich wie folgt: Ich begrenze meinen Antrag auf die Kommunikation mit der NGO "Ärzte ohne Grenzen" ("Mediciens sans Frontières") aus dem Zeitraum 2016-2020, in der auf die humanitäre Situation in den Lagern auf den fünf griechischen Inseln (Kos, Leros, Lesvos, Samos, Chios) eingegangen wird. Im Übrigen nehmen ich meinen Antrag zurück. Ich bitte möglichst um eine Beantwortung per Email. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 284144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284144/

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schönberger, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir schauen uns die Sache nun…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage "Lageberichte Situation in griechischen Lagern" - Vg. Nr. 279-2023 [#284144]
Datum
3. August 2023 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir schauen uns die Sache nun noch einmal an. Mit freundlichem Gruß