Lagebild für die Regionen, Norddeutschland, Rechtsextremismus, Treffen vom 11.11.2019

Das von ihnen, laut Medienberichten erstellte und auf dem Treffen der fünf Innenminister der Bundesländer Norddeutschlands am 11.11.2019 vorgestellte "Lagebild für die Region" zum Thema Rechtsextremismus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lagebild für die Regionen, Norddeutschland, Rechtsextremismus, Treffen vom 11.11.2019 [#170197]
Datum
11. November 2019 08:30
An
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das von ihnen, laut Medienberichten erstellte und auf dem Treffen der fünf Innenminister der Bundesländer Norddeutschlands am 11.11.2019 vorgestellte "Lagebild für die Region" zum Thema Rechtsextremismus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / UIG vom 11.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / UIG vom 11.11.2019
Datum
12. November 2019 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 11.11.2019 auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG wird abgelehnt. Gemäß § 5 Ziffer 3 HmbTG besteht keine Informationspflicht nach dem Transparenzgesetz für das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Vorschrift ist als sog. Bereichsausnahme konzipiert und gilt für den gesamten Aufgabenbereich des Landesamts für Verfassungsschutz. Umweltinformationen im Sinne des § 1 Absatz 2 HmbUIG in Verbindung mit § 2 Absatz3 UIG liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz hinsichtlich des von Ihnen benannten Lagebilds nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Verfassungsschutz erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Johanniswall 4, 20095 Hamburg 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen