Lagebild zu häuslicher Gewalt gegenüber LSBTIQ*

belastbare Zahlen und Daten zu "häuslicher Gewalt" gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Personen.

Gerade für LSBTIQ*-Kinder und Jugendliche sind Familien oder Wohngemeinschaften nicht immer sichere Orte. Sie erleben dort Ausgrenzung, Einschüchterung, den Zwang, sich zu verleugnen, und auch physische Gewalt. Auch die Datenlage zu häuslicher Gewalt in LSBTIQ*-Beziehungen in Deutschland ist dürftig.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: belastbare Zahlen und Daten zu "…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Lagebild zu häuslicher Gewalt gegenüber LSBTIQ* [#284108]
Datum
17. Juli 2023 16:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
belastbare Zahlen und Daten zu "häuslicher Gewalt" gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Personen. Gerade für LSBTIQ*-Kinder und Jugendliche sind Familien oder Wohngemeinschaften nicht immer sichere Orte. Sie erleben dort Ausgrenzung, Einschüchterung, den Zwang, sich zu verleugnen, und auch physische Gewalt. Auch die Datenlage zu häuslicher Gewalt in LSBTIQ*-Beziehungen in Deutschland ist dürftig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284108/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagebild zu häuslicher Gewalt gegenüber LSBTIQ*“ vom 17.07.2023 (#…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lagebild zu häuslicher Gewalt gegenüber LSBTIQ* [#284108]
Datum
23. August 2023 15:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagebild zu häuslicher Gewalt gegenüber LSBTIQ*“ vom 17.07.2023 (#284108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Z II 4 - 13002/28#459 Guten Tag, der Bescheid zu Ihrem IFG Antrag vom 17. Juli 2023 ist mit dem Vermerk "E…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Lagebild zu häuslicher Gewalt gegenüber LSBTIQ* [#284108]
Datum
23. August 2023 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Z II 4 - 13002/28#459 Guten Tag, der Bescheid zu Ihrem IFG Antrag vom 17. Juli 2023 ist mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegeben Postanschrift nicht zu ermitteln" von unserem Postdienstleiter als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern erfolgte am 31. Juli 2023 11:09 eine Versendung an die im Internet veröffentlichte E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen