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Lagerung Goldreserven

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Hat die Bundesbank jemals Gold für andere Institutionen eingelagert, wie z. B. der EZB?

Wenn Ja, in welchem Umfang?

Wie viel und zu welchen Zeitpunkten wurde Gold von der Bundesbank an die EZB geliefert und wohin?

Sie haben mir am 28. September mitgeteilt, dass die Bundesbank "aktuell" kein Gold für andere Institutionen lagert. Vielleicht gibt es hier Begriffsunklarheiten? So könnte es zum Beispiel sein, dass die Bundesbank Lagerkapazitäten an andere Institutionen vermieten oder ähnliches?

Ist dies der Fall?

In diesem Fall bitte ich um genaue Informationen des Sachverhaltes.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die Bundes…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lagerung Goldreserven [#33906]
Datum
5. Oktober 2018 23:01
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Bundesbank jemals Gold für andere Institutionen eingelagert, wie z. B. der EZB? Wenn Ja, in welchem Umfang? Wie viel und zu welchen Zeitpunkten wurde Gold von der Bundesbank an die EZB geliefert und wohin? Sie haben mir am 28. September mitgeteilt, dass die Bundesbank "aktuell" kein Gold für andere Institutionen lagert. Vielleicht gibt es hier Begriffsunklarheiten? So könnte es zum Beispiel sein, dass die Bundesbank Lagerkapazitäten an andere Institutionen vermieten oder ähnliches? Ist dies der Fall? In diesem Fall bitte ich um genaue Informationen des Sachverhaltes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG Anfrage vom 5. Oktober 2018 antworten wir wie folgt. Die Antworten haben…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Lagerung Goldreserven [#33906]
Datum
2. November 2018 06:52
Status
Anfrage abgeschlossen
76,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG Anfrage vom 5. Oktober 2018 antworten wir wie folgt. Die Antworten haben wir direkt hinter Ihren Fragen eingefügt. 1. Hat die Bundesbank jemals Gold für andere Institutionen eingelagert, wie z. B. der EZB? Die Deutsche Bundesbank hat zu keiner Zeit Gold für andere Institutionen eingelagert oder Lagerkapazitäten an andere Institutionen vermietet. 2. Wenn Ja, in welchem Umfang? - 3. Wie viel und zu welchen Zeitpunkten wurde Gold von der Bundesbank an die EZB geliefert und wohin? Die Deutsche Bundesbank hat zu Beginn der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 5. Januar 1999 ihren Anteil zur Ausstattung der EZB mit Währungsreserven (7.456.374, 450 ozf rd. 231,919 Tonnen) an die EZB übertragen. Die Übertragung des Goldes zur EZB erfolgte aus den Beständen der Bundesbank bei der Lagerstelle Bank of England. Wir weisen darauf hin, dass Angaben zur heutigen Lagerung der von uns an die EZB übertragenen Goldreserven ein aus Sicht der EZB schützenswertes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis gem. § 6 IFG darstellen könnten. Aus diesem Grund müssten wir nach den Vorschriften des IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG anstoßen, das der EZB die Möglichkeit der Stellungnahme zu dieser Frage binnen eines Monats einräumt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Betroffenheit von Daten Dritter im Sinne des § 6 IFG der IFG-Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG zu begründen ist und geben Ihnen bis zum 16. November 2018 Gelegenheit, diese Begründung nachzuholen. Zudem verweisen wir darauf, dass im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden, es sei denn es handelt sich um die Erteilung einfacher Auskünfte, vgl. § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 IFG. Zur Darstellung des Gebührenrahmens haben wir Ihnen die IFGGebV zu Ihrer Kenntnis beigefügt. (See attached file: IFGGebV.pdf) Sollte uns bis zum oben aufgeführten Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Alternativ weisen wir darauf hin, dass Sie bei der EZB direkt einen Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten stellen können. Mit freundlichen Grüßen
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