Lampenerneuerung (Umrüstung auf LED Lampen) Pulheimer Rathaus

Die Angebote die zu der entsprechenden Ausschreibung abgegeben wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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Jörn Volkhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Pulheim Details
Von
Jörn Volkhausen
Betreff
Lampenerneuerung (Umrüstung auf LED Lampen) Pulheimer Rathaus [#9486]
Datum
21. April 2015 16:43
An
Kommunalverwaltung Pulheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Angebote die zu der entsprechenden Ausschreibung abgegeben wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörn Volkhausen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörn Volkhausen

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Kommunalverwaltung Pulheim
Sehr geehrter Herr Volkhausen, Ihr Antrag auf Übersendung der Angebote zu o.a. Ausschreibung wird abgelehnt. Dem…
Von
Kommunalverwaltung Pulheim
Betreff
AW: Lampenerneuerung (Umrüstung auf LED Lampen) Pulheimer Rathaus [#9486]
Datum
23. April 2015 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Volkhausen, Ihr Antrag auf Übersendung der Angebote zu o.a. Ausschreibung wird abgelehnt. Dem geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang steht entgegen, dass die erbetenen Angebote in einem Vergabeverfahren auf der Grundlage der VOB/A abgegeben worden sind. Nach § 14 Abs. 8 VOB/A sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten; dies gilt auch bei freihändiger Vergabe. § 14 Abs. 8 enthält keine zeitliche Begrenzung der Verwahrungs- und Geheimhaltungspflicht, so dass auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens die Angebote geheim zu halten sind. Geheimhaltung bedeutet, dass an Dritte keinerlei Auskünfte zu Angebotsinhalten erteilt werden dürfen (Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, Handkommentar, § 14 VOB/A Rdnr. 72 f.). Mit freundlichen Grüßen