Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien

1. Fragebögen und Anschreiben an Verantwortliche im Rahmen der vom LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2020 (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/) angekündigten länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien.
2. Unterlagen zur länderübergreifenden Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden in der zu 1. erwähnten Sache.
3. Unterlagen zum Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien der im Rahmen des Prüfverfahren ausgewählten Verantwortlichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195573]
Datum
19. August 2020 15:56
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fragebögen und Anschreiben an Verantwortliche im Rahmen der vom LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2020 (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/) angekündigten länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien. 2. Unterlagen zur länderübergreifenden Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden in der zu 1. erwähnten Sache. 3. Unterlagen zum Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien der im Rahmen des Prüfverfahren ausgewählten Verantwortlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195573/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195573]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195573]
Datum
19. August 2020 15:58
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
45,4 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben uns um die Zusendung der Fragebögen und Unterlagen gebeten, die im Rahmen …
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195573]
Datum
25. August 2020 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
801 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben uns um die Zusendung der Fragebögen und Unterlagen gebeten, die im Rahmen der länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien an die Verantwortlichen verschickt werden. Wie in der Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg angekündigt, erfolgt die Prüfung zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich nicht. Aus diesem Grund kann auch keine Zusendung von Unterlagen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen