Länderübersichten der Gerichtsbarkeiten für die Jahre 2017 und 2018 (sogenannte Sachsen- bzw. Berliner Tabelle)

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

1) Sachsen-Tabelle für die Jahre 2017 und 2018 : Länderübersichten (Fachgerichtsbarkeiten)
2) Berliner-Tabelle für die Jahre 2017 und 2018 : Länderübersichten (Ordentliche Gerichtsbarkeit und Strafverfolgungsbehörden).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Sachsen-Tabelle …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Länderübersichten der Gerichtsbarkeiten für die Jahre 2017 und 2018 (sogenannte Sachsen- bzw. Berliner Tabelle) [#170236]
Datum
11. November 2019 15:56
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Sachsen-Tabelle für die Jahre 2017 und 2018 : Länderübersichten (Fachgerichtsbarkeiten) 2) Berliner-Tabelle für die Jahre 2017 und 2018 : Länderübersichten (Ordentliche Gerichtsbarkeit und Strafverfolgungsbehörden).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Länderübersichten der Gerichtsbarkeiten für die Jahre 2017 und 2018 Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1727/2019 Sehr geeh…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Länderübersichten der Gerichtsbarkeiten für die Jahre 2017 und 2018
Datum
26. November 2019 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1727/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 11. November 2019 haben Sie unter Berufung auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes um Übersendung der "Berliner-Tabelle" und der "Sachsen-Tabelle" für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 gebeten. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass dem Bundesamt für Justiz die erbetenen Tabellen nicht vorliegen. Die Bundesländer Berlin und Sachsen haben die zusammengestellten Länderdaten bis zum Berichtsjahr 2016 auf freiwilliger Basis an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu bestand und besteht auch weiterhin nicht. Vor diesem Hintergrund haben die Landesjustizverwaltungen ab dem Berichtsjahr 2017 die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Justiz eingestellt. Nach hiesigen Erkenntnissen liegen die Daten auch dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vor. Mit freundlichen Grüßen