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Landesarbeitmarktprogram

Auf der Seite 24 des Koalitionsvertrages der Grün/Roten Landesregierung wird ein Landesarbeitsmarktprogram angekündigt. Wer kann wo und ab wann welche Leistungen/Mittel aus diesem Program beantragen? Welche Summe an Geldern steht hierfür in den Jahren 2011 und 2012 zur Verfügung?

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  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesarbeitmarktprogram
Datum
2. August 2011 00:09
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Auf der Seite 24 des Koalitionsvertrages der Grün/Roten Landesregierung wird ein Landesarbeitsmarktprogram angekündigt. Wer kann wo und ab wann welche Leistungen/Mittel aus diesem Program beantragen? Welche Summe an Geldern steht hierfür in den Jahren 2011 und 2012 zur Verfügung?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Regionaldirekion Baden-Württemberg ist nicht zuständiger Ansprechpartner. Zustän…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
WG: Landesarbeitmarktprogram
Datum
4. August 2011 13:40
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in die Regionaldirekion Baden-Württemberg ist nicht zuständiger Ansprechpartner. Zuständig ist das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Ich werde Ihre Mail an das Ministerium weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Landesarbeitsmarktprogramm - Ihre Email vom 4. August 2011 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre An…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
Landesarbeitsmarktprogramm - Ihre Email vom 4. August 2011
Datum
23. August 2011 17:12
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz) stellen. Ihre Anfrage war zunächst an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet. Da diese zu Inhalten des Koalitionsvertrages einer Landesregierung keine Angaben machen kann, erhielten wir Ihre Email weitergeleitet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist allerdings nicht auf Informationen von Landesbehörden anwendbar, so dass mangels entsprechender landesrechtlicher Regelung keine Auskunftsansprüche bestehen. Dennoch möchte ich Ihnen gerne zu Ihrer Anfrage abschließend folgendes mitteilen: Sie weisen zutreffend darauf hin, dass der von der neuen baden-württembergischen Landesregierung beschlossene Koalitionsvertrag unter anderem die Ankündigung eines Landesarbeitsmarktprogrammes enthält. Das geplante Landesarbeitsmarktprogramm soll zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, zur Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und zur Finanzierung zielgruppenspezifischer Programme beitragen. Es befindet sich aufgrund des parallel verlaufenden Reformprozesses der bundesrechtlich vorgegebenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Konzepterarbeitungsphase. Angaben zu Ihrer Frage, wo und ab wann welche Leistungen/ Mittel beantragt werden können, sind aus diesem Grund nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Landesarbeitsmarktprogramm - Ihre Email vom 4. August 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, da mittlerweile zw…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesarbeitsmarktprogramm - Ihre Email vom 4. August 2011
Datum
15. Oktober 2011 11:50
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da mittlerweile zwei Monate ins Land gezogen sind möchte ich sie nochmals an meine ursprüngliche Fragestellung erinnern. Ich möchte mich vorab für ihre Antwort bedanken und hoffe, dass sie mir mit neuesten infos weiter helfen können. ... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
AW: Landesarbeitsmarktprogramm - Ihre Email vom 4. August 2011 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bin davon ausgega…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Betreff
AW: Landesarbeitsmarktprogramm - Ihre Email vom 4. August 2011
Datum
17. Oktober 2011 16:50
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bin davon ausgegangen, Ihre Anfrage abschließend beantwortet zu haben. Es ist uns nicht möglich, Ihnen mitzuteilen, wann und wo Gelder für ein Programm beantragt werden können, das noch nicht existiert. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.