Landesaufnahmeprogramm Afghanistan, Syrien und Irak in Berlin seit 2014

Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §23 Abs. 1 AufenthG wurden an Menschen mit afghanischer, syrischer und irakischer Staatsangehörigkeit von Ihrere Behörde seit 2014 erteilt? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Jahr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Nicolas Chevreux
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vi…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Landesaufnahmeprogramm Afghanistan, Syrien und Irak in Berlin seit 2014 [#298136]
Datum
24. Januar 2024 00:19
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Aufenthaltstitel gemäß §23 Abs. 1 AufenthG wurden an Menschen mit afghanischer, syrischer und irakischer Staatsangehörigkeit von Ihrere Behörde seit 2014 erteilt? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 298136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298136/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Frage nach dem IFG beantworte ich wie folgt: Eine statistische Erfassung im Si…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Landesaufnahmeprogramm Afghanistan, Syrien und Irak in Berlin seit 2014 [#298136]
Datum
22. Februar 2024 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Frage nach dem IFG beantworte ich wie folgt: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Insoweit verweise ich auch auf die Antworten zu den schriftlichen Anfragen 19 / 16 930 sowie 19 / 16 511, die über die Parlamentsdokumentation (PARDOK) des Abgeordnetenhauses von Berlin veröffentlicht sind. Mit freundlichen Grüßen