Landesaufnahmeregelungen Afghanistan, Syrien und Irak in Berlin seit 2013

Wie viele Vorabzustimmungen im Rahmen von Landesaufnahmeregelungen bzgl. Menschen mit afghanischer, syrischer und irakischer Staatsangehörigkeit wurden von Ihrer Behörde seit 2013 erteilt? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Nicolas Chevreux
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vi…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Landesaufnahmeregelungen Afghanistan, Syrien und Irak in Berlin seit 2013 [#302418]
Datum
7. März 2024 20:27
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Vorabzustimmungen im Rahmen von Landesaufnahmeregelungen bzgl. Menschen mit afghanischer, syrischer und irakischer Staatsangehörigkeit wurden von Ihrer Behörde seit 2013 erteilt? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 302418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302418/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Anfrage nach dem IFG zu den Vorabzustimmungen im Rahmen von Landesaufnahmeregel…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Landesaufnahmeregelungen Afghanistan, Syrien und Irak in Berlin seit 2013 [#302418]
Datum
3. April 2024 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, Ihre Anfrage nach dem IFG zu den Vorabzustimmungen im Rahmen von Landesaufnahmeregelungen beantworte ich gerne. Es stehen allerdings nur die Gesamtzahlen zur Verfügung. Zahl der Vorabzustimmungen des Landesamtes für Einwanderung (LEA) zur Visumserteilung seit Inkrafttreten der Aufnahmeregelung für afghanische, syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin im Jahr 2013: zum 31.12.2013: 125, zum 31.12.2014: 303, zum 31.12.2015: 291, zum 31.12.2016: 266, zum 31.12.2017: 209, zum 31.12.2018: 218, zum 31.12.2019: 173, zum 31.12.2020: 237, zum 31.12.2021: 575, zum 31.12.2022: 481, zum 31.12.2023: 884, zum 31.03.2024: 141. Mit freundlichen Grüßen