Landesausgaben für Gerichte

Wie viel Prozent ihres Haushaltes geben die jeweiligen Bundesländer für ihre (Landes) Gerichte aus?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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Stefan Hafner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Prozent ihres Haushaltes geb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stefan Hafner
Betreff
Landesausgaben für Gerichte [#292547]
Datum
17. November 2023 09:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Prozent ihres Haushaltes geben die jeweiligen Bundesländer für ihre (Landes) Gerichte aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Hafner Anfragenr: 292547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292547/ Postanschrift Stefan Hafner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Hafner

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/9#1 Sehr geehrter Herr Hafner, Ihre IFG Anfr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Landesausgaben für Gerichte [#292547]
Datum
20. November 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/9#1 Sehr geehrter Herr Hafner, Ihre IFG Anfrage ist beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eingegangen. Das BMI hat jedoch keine Zuständigkeit für Justizangelegenheiten, weder beim Bund noch bei den jeweiligen Bundesländern. Insofern ist hier die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht möglich und ich stelle Ihnen anheim, Ihre Anfrage an die Justizverwaltungen der Bundesländer zu richten. Mit freundlichen Grüßen