Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen

Die Ausführungsbestimmungen der Stadt Schwerin bezüglich der (1) Rauchwarnmelder und der (2) Belüftung in Wohnungen (vgl. §48 Abs. 4 und §47 Abs. 2 Landesbauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

Zum Hintergrund darf ich angeben, dass ich über die Maßen erstaunt bin,
(A) dass mein Schlafzimmer bei gewissen Windverhältnissen (Bsp.: umlaufende Winde) mit Abluft aus insgesamt fünf Handwaschbecken-Räumen, in denen sich bekanntlich nicht selten auch noch andere Vorrichtungen befinden, kontaminiert werden kann, weil es durch ein Rohr mit denen verbunden ist, wobei es ohnehin aufgrund der gasdichten Fenster nach wenigen Stunden mit 2500ppmv Kohlenstoffdioxid-Konzentration unzumutbar stickig ist (ich weiß gar nicht, wie man so sieben Stunden erholsamen Schlaf haben könnte) (vgl. Max von Pettenkofer und Umweltbundesamt),
und
(B) dass ich im Falle des Ertönens eines meiner Rauchwarnmelder völlig planlos wäre (Laien-Löschversuch? aus dem Fenster hüpfen? abwarten wie vorher und Ohren zuhalten? durch die Tür ins verstopfte Treppenhaus?), so dass die Rauchwarnmelder völlig nutzlos sind (ich werde zwar vielleicht nicht durch das Knallen eines potentiellen Elektobrandes sondern durch ein Pfeifen geweckt, aber ich weiß dann immer noch nicht, was ich tun soll... so ganz ohne Gasflaschen... und ohne bereit zum Hineinschlüpfen ausgelegte Schutzkleidung...).

Ich vermute ersichtlich, dass entweder bei der Ausarbeitung der nämlichen Ausführungsbestimmungen oder aber bei der Genehmigung meiner derzeitigen Wohnung in der Galileo-Galilei-Straße so Einiges irrtümlich übersehen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mi…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#136282]
Datum
3. Mai 2019 13:37
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausführungsbestimmungen der Stadt Schwerin bezüglich der (1) Rauchwarnmelder und der (2) Belüftung in Wohnungen (vgl. §48 Abs. 4 und §47 Abs. 2 Landesbauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Zum Hintergrund darf ich angeben, dass ich über die Maßen erstaunt bin, (A) dass mein Schlafzimmer bei gewissen Windverhältnissen (Bsp.: umlaufende Winde) mit Abluft aus insgesamt fünf Handwaschbecken-Räumen, in denen sich bekanntlich nicht selten auch noch andere Vorrichtungen befinden, kontaminiert werden kann, weil es durch ein Rohr mit denen verbunden ist, wobei es ohnehin aufgrund der gasdichten Fenster nach wenigen Stunden mit 2500ppmv Kohlenstoffdioxid-Konzentration unzumutbar stickig ist (ich weiß gar nicht, wie man so sieben Stunden erholsamen Schlaf haben könnte) (vgl. Max von Pettenkofer und Umweltbundesamt), und (B) dass ich im Falle des Ertönens eines meiner Rauchwarnmelder völlig planlos wäre (Laien-Löschversuch? aus dem Fenster hüpfen? abwarten wie vorher und Ohren zuhalten? durch die Tür ins verstopfte Treppenhaus?), so dass die Rauchwarnmelder völlig nutzlos sind (ich werde zwar vielleicht nicht durch das Knallen eines potentiellen Elektobrandes sondern durch ein Pfeifen geweckt, aber ich weiß dann immer noch nicht, was ich tun soll... so ganz ohne Gasflaschen... und ohne bereit zum Hineinschlüpfen ausgelegte Schutzkleidung...). Ich vermute ersichtlich, dass entweder bei der Ausarbeitung der nämlichen Ausführungsbestimmungen oder aber bei der Genehmigung meiner derzeitigen Wohnung in der Galileo-Galilei-Straße so Einiges irrtümlich übersehen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Arne Wörner
Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#136282]
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Arne Wörner
Via
Fax
Betreff
Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#136282]
Datum
3. Mai 2019 13:39
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,7 KB
Landeshauptstadt Schwerin
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie wandten sich mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
WG: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#136282]
Datum
3. Juni 2019 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie wandten sich mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Stadtverwaltung. Um entscheiden zu können, inwieweit wir Ihnen behilflich sein können, bitte ich Sie mir Ihre genaue Adresse mitzuteilen. Ich würde dann recherchieren, ob zu diesem Objekt Bauakten vorliegen, die Sie dann einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich dachte jedoch mehr an die allgemeinen Aus…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: WG: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#136282]
Datum
3. Juni 2019 16:55
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich dachte jedoch mehr an die allgemeinen Ausführungsbestimmungen der Stadt Schwerin, die doch für alle gleich sein sollten, weil es doch bei den Mindestanforderungen keine zwei Klassen Klimatechnik (respektive Brandschutzverfahren) geben sollte. Sind dies Ausführungsbestimmungen vielleicht bereits online einsehbar und ich habe sie nur nicht gefunden? Mit Ausführungsbestimmungen meine ich, dass die Stadt Schwerin dort erläutert, wie genau sie die LBO umsetzen wird (also zum Beispiel sollte dort erläutert werden, welchen Rang die Forschung Pettenkofers haben soll, und weswegen man dies für geboten hält). Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 136282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Schwerin
Sehr geehrter Herr Wörner, die von Ihnen angefragte Ausführungsbestimmung liegt für die Stadt Schwerin nicht vor.…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
AW: WG: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#136282]
Datum
4. Juni 2019 15:35
Status
Sehr geehrter Herr Wörner, die von Ihnen angefragte Ausführungsbestimmung liegt für die Stadt Schwerin nicht vor. Nur das Land Mecklenburg-Vorpommern formulierte bisher eine Handlungsempfehlung im Umgang mit der Landesbauordnung. Diese finden Sie hier: http://www.mv-regierung.de/wm/arbm/doku/BO_Handlungsempfehlungen.pdf Mit freundlichen Grüßen