Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Im aktuellen Evalutionsbericht des ThürTG steht auf Seite XVI:
"Auffallend ist dabei, dass Informationsfreiheitsanträge fast ausschließlich bei Landesbehörden gestellt worden sind, wobei auf eine Landesbehörde knapp 80 Prozent der Anträge entfielen."

Welche Landesbehörde ist das? Wieviele Anfragen hat sie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erhalten? Ich nehme an, dass sie unter den Behörden ist, die den Fragebogen des FÖV beantwortet hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Im aktuellen Evalutionsbericht des ThürTG steht auf Seite XVI: "Auff…
An Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen [#302080]
Datum
5. März 2024 20:16
An
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Im aktuellen Evalutionsbericht des ThürTG steht auf Seite XVI: "Auffallend ist dabei, dass Informationsfreiheitsanträge fast ausschließlich bei Landesbehörden gestellt worden sind, wobei auf eine Landesbehörde knapp 80 Prozent der Anträge entfielen." Welche Landesbehörde ist das? Wieviele Anfragen hat sie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erhalten? Ich nehme an, dass sie unter den Behörden ist, die den Fragebogen des FÖV beantwortet hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302080/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich möchte an meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ vom 05.03…
An Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen [#302080]
Datum
9. April 2024 10:59
An
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich möchte an meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ vom 05.03.2024 (#302080) erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Sehr << Antragsteller:in >> aus keiner der von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen ergibt sich ein Anspr…
Von
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Betreff
AW: Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen [#302080]
Datum
9. April 2024 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aus keiner der von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen ergibt sich ein Anspruch auf Informationszugang gegen das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, da der Anwendungsbereich dieser Gesetze nicht eröffnet ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ [#302080]
Datum
9. April 2024 11:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/302080/ Ich bin der Meinung, dass das FÖV Speyer als Körperschaft öffentlichen Rechts auskunftspflichtig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 302080.pdf Anfragenr: 302080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302080/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-715 II#0108 Sehr <…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FÖV Speyer bei Ihrer Anfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ [#302080] # IFG-715 II#0108
Datum
9. April 2024 12:46
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-715 II#0108 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Wenn das FÖV Speyer dem IFG nicht unterfallen sollte, dann behandeln Sie meine Anfr…
An Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FÖV Speyer bei Ihrer Anfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ [#302080] # IFG-715 II#0108 [#302080]
Datum
9. April 2024 21:17
An
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Wenn das FÖV Speyer dem IFG nicht unterfallen sollte, dann behandeln Sie meine Anfrage bitte als Anfrage nach dem Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihren Verweis auf das Landestransparen…
Von
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FÖV Speyer bei Ihrer Anfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ [#302080] # IFG-715 II#0108 [#302080]
Datum
10. April 2024 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihren Verweis auf das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Nach Rücksprache stehen einer Beantwortung Ihre Frage Belange nach § 16 III LTranspG RLP entgegen. Daher können wir Ihnen leider keine Auskunft über den gewünschten Sachverhalt erteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Das FÖV hat bereits zwei über FragDenStaat gestellte Informationsfreiheitsanfragen …
An Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem FÖV Speyer bei Ihrer Anfrage „Landesbehörde mit meisten ThürTG-Anfragen“ [#302080] # IFG-715 II#0108 [#302080]
Datum
10. April 2024 17:00
An
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Das FÖV hat bereits zwei über FragDenStaat gestellte Informationsfreiheitsanfragen beantwortet, von daher kann ich nicht erkennen, warum es bei meiner anders sein sollte: https://fragdenstaat.de/behoerde/377/deutsches-forschungsinstitut-fur-offentliche-verwaltung-speyer/ Im Übrigen ist nicht zu erkennen, zum einen, worin der Forschungsaufwand besteht, die Landesbehörde mit den meisten Anfragen zu ermitteln und zum anderen, wo das FÖV seine Freiheit in Forschung und Lehre ausgeübt hat, denn der Evaluationsbericht ist ja im Auftrag des TMIK erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302080/