Landesbetrieb Straßenbau NRW: Straßenverzeichnis

Das Straßenverzeichnis des Landesbetrieb Straßenbau NRW nach § 4 (1) StrWG NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesbetrieb Straßenbau NRW: Straßenverzeichnis [#61705]
Datum
15. März 2019 10:42
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Straßenverzeichnis des Landesbetrieb Straßenbau NRW nach § 4 (1) StrWG NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in es ist richtig, dass Straßen.NRW die Stelle ist, die die gem. § 4 (1) StrWG NRW zu fü…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Landesbetrieb Straßenbau NRW: Straßenverzeichnis [#61705]
Datum
20. März 2019 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es ist richtig, dass Straßen.NRW die Stelle ist, die die gem. § 4 (1) StrWG NRW zu führenden Straßenverzeichnisse vorhält. Ansonsten gibt es aber keinerlei Vorgaben bzw. Festlegungen z. B. bzgl. der fachlichen Inhalte, die dort abzubilden sind. Unserer Definition nach ist unsere Straßeninformationsbank (NWSIB) unser Straßenverzeichnis im Allgemeinen. Spezielle Ausprägungen (Umfang, Inhalte, Formate, Sortierung,...) richten sich nach Kundenwünschen. Bedingt durch die Historisierung der Daten stehen auch heute nicht mehr gültige Informationen zur Verfügung. Mögliche Ausprägungen wären z. B. - Mit NWSIB-online im Internet steht unserer Straßeninformationsbank-Datenbestand tagesaktuell und frei verfügbar jedem Interessenten zur Verfügung. - Wir können die gesamten NWSIB-Daten als Datenbestand bereitstellen – derzeit als MapInfo-Relationen oder als ESRI-Shape- Dateien; bis hin zu einem Abo, dass quartalsmäßig einen neuen Abzug der Datenbank liefert. - Wir können themenbezogen Auswertungen in Tabellenform erzeugen, bspw. mit dem Fokus auf die straßenrechtlichen Sachverhalte wie OD / FS, Straßenbaulast, Widmungsstatus. - Die vorgenannten Angaben können nach versch. Kriterien aggregiert (z. B. je Straßenklasse) oder als Einzeldatensätze ausgegeben werden. - …. Ich hoffe, es wird deutlich, dass wir wissen müssen, welche Informationen Sie konkret benötigen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Dieter Schüller aus unserer Abteilung Straßeninformation und Vermessung. Er berät Sie auch gerne telefonisch. Kontaktdaten: Dieter Schüller Sachgebiet NWSIB ------------------------------------------------------------ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Betriebssitz Gelsenkirchen Referat Planung Abteilung Straßeninformation und Vermessung Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln Tel: 0221 / 8397-122 FAX: 0221 / 8397-599 Mobil: 01520 / 1594119 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen