Landesentwicklungsplan Siedlung

Der Landesentwicklungsplan Siedlung stammt aus dem Jahre 2006. Derzeit wird er neu aufgestellt und mit dem Landesentwicklungsplan Umwelt zusammengeführt. Macht es Sinn auf der Basis des alten LEPL Siedlung aktuell eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorzunehmen?
So ergeben sich aus dem LEPL Siedlung für die Gemeinde Eppelborn bestimmte Zielwerte für den jeweiligen Wohnungsbedarf und die Siedlungsentwicklung. So werden einem Grundzentrum ein Bedarfswert von 2,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr bzw. nichtzentralen Gemeindeteilen 1,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner zugewiesen.
Macht es angesichts eines Bevölkerungsrückgangs von 16.559 im Jahre 2020 auf (je nach Prognose) 15.377 - 15.080 und zunehmenden Wohnungsleerstands Sinn bei der Fortschreibung des FNP auf diese Werte zurückzugreifen?
Hinzu kommt ein hoher über Jahre bestehender Leerstand an Ladenlokalen in Eppelborn, die sich zur Neuschaffung von Wohnraum im Ortskern eignen. Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesentwicklungsplan Siedlung [#277448]
Datum
27. April 2023 11:55
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Landesentwicklungsplan Siedlung stammt aus dem Jahre 2006. Derzeit wird er neu aufgestellt und mit dem Landesentwicklungsplan Umwelt zusammengeführt. Macht es Sinn auf der Basis des alten LEPL Siedlung aktuell eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorzunehmen? << Antragsteller:in >> So ergeben sich aus dem LEPL Siedlung für die Gemeinde Eppelborn bestimmte Zielwerte für den jeweiligen Wohnungsbedarf und die Siedlungsentwicklung. So werden einem Grundzentrum ein Bedarfswert von 2,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr bzw. nichtzentralen Gemeindeteilen 1,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner zugewiesen. << Antragsteller:in >> Macht es angesichts eines Bevölkerungsrückgangs von 16.559 im Jahre 2020 auf (je nach Prognose) 15.377 - 15.080 und zunehmenden Wohnungsleerstands Sinn bei der Fortschreibung des FNP auf diese Werte zurückzugreifen? << Antragsteller:in >> Hinzu kommt ein hoher über Jahre bestehender Leerstand an Ladenlokalen in Eppelborn, die sich zur Neuschaffung von Wohnraum im Ortskern eignen. Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277448/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesentwicklungsplan Siedlung“ vom 27.04.2023 (#277448) wurde vo…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesentwicklungsplan Siedlung [#277448]
Datum
31. Mai 2023 12:15
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesentwicklungsplan Siedlung“ vom 27.04.2023 (#277448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage vom 27.04.2023 läuft letztendlich auf eine Einschätzung hina…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Landesentwicklungsplan Siedlung [#277448]
Datum
5. Juni 2023 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage vom 27.04.2023 läuft letztendlich auf eine Einschätzung hinausläuft (z.B. "Macht es Sinn..."). Weder das SIFG, noch das SUIG sind somit einschlägig, denn diese zielen ganz primär darauf ab, Informationen zur Verfügung zu stellen. Sollten sie irgendwelche Unterlagen oder Informationen begehrt, bitten ich sie, diese konkret zu formulieren. Mit freundlichen Grüßen