Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG): Rechtsverordnungen zu Gebühren und Informationsregister
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)
die Rechtsverordnungen zu den Gebühren (§ 10 LIFG) und zum Informationsregister (§ 11 Abs. 2 LIFG).
Sofern diese noch nicht beschlossen wurden bitte ich um Übersendung der aktuellen Entwürfe und der geplanten Beschlusstermine.
Information nicht vorhanden
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Datum27. Mai 2016
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26. Juni 2016
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