Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Eilverfahren: keine Antwort auf Beschwerde und Anträge

ANTRAG auf Auskunft in einem Eilverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 03. Juni 2021 wurde zu dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin in dem Eilverfahren S 128 AS 2358/21 ER Beschwerde, sowie Antrag auf Akteneinsicht, Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistandes beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg via elektronischem Rechtsverkehr / De-Mail eingereicht. Der Eingang wurde vom LSG am selben Tag, ebenfalls via eRV/De-Mail bestätigt. Das Aktenzeichen wurde nicht mitgeteilt. Seitdem ist in dem Eilverfahren nichts mehr passiert.

Bitte teilen Sie mir in dem Eilverfahren das Aktenzeichen und den aktuellen Sachstand mit.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Keine allgemeine Auskunft über Aktenzeichen zu laufenden Verfahren - an niemanden.
Automatisierte,, nicht zutreffende Standardauskunft.
Nachfragen zwecklos.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
ANTRAG auf Auskunft in einem Eilverfahren Sehr Antragsteller/in Am 03. Juni 2021 wurde zu dem Beschluss des Sozi…
An Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Eilverfahren: keine Antwort auf Beschwerde und Anträge [#223375]
Datum
14. Juni 2021 11:21
An
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ANTRAG auf Auskunft in einem Eilverfahren Sehr Antragsteller/in Am 03. Juni 2021 wurde zu dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin in dem Eilverfahren S 128 AS 2358/21 ER Beschwerde, sowie Antrag auf Akteneinsicht, Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistandes beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg via elektronischem Rechtsverkehr / De-Mail eingereicht. Der Eingang wurde vom LSG am selben Tag, ebenfalls via eRV/De-Mail bestätigt. Das Aktenzeichen wurde nicht mitgeteilt. Seitdem ist in dem Eilverfahren nichts mehr passiert. Bitte teilen Sie mir in dem Eilverfahren das Aktenzeichen und den aktuellen Sachstand mit. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223375/
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Sie haben eine E-Mail in einem gerichtlichen Verfahren an das Landessozialgericht Berlin-Br…
Von
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Eilverfahren: keine Antwort auf Beschwerde und Anträge [#223375]
Datum
14. Juni 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben eine E-Mail in einem gerichtlichen Verfahren an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gesendet. Dies ist wegen § 65a Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zulässig. Ihre E-Mail und ggf. deren Anhänge werden hier weder weitergeleitet noch ausgedruckt. Die Geschäftsstelle des zuständigen Senats und die zuständige Richterin/der zuständige Richter werden deren Inhalt nicht zur Kenntnis nehmen. Die Einreichung von Klagen, Berufungen, Beschwerden, Verfahrensanträgen und sonstigen Schriftsätzen in Gerichtsverfahren mittels E-Mail ist nicht möglich. Solche Schriftsätze können bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg elektronisch ausschließlich nach Maßgabe des § 65a SGG übermittelt werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg finden Sie unter  http://www.lsg.berlin.brandenburg.de  unter der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Eilverfahren, öffentliche Beteiligung: Anfrage Aktenzeichen und Sachstand [#223375] Sehr << Anrede >>
An Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eilverfahren, öffentliche Beteiligung: Anfrage Aktenzeichen und Sachstand [#223375]
Datum
14. Juni 2021 15:00
An
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> an der Anfrage nach dem AIG wird festgehalten und zur Klarstellung ergänzt: Die angefragte Auskunft an die Gerichtsverwaltung war und ist nicht als Beitrag eines Prozessbeteiligten in einem Verfahren gem. SGG auszulegen, sondern als vom Verfahren unabhängiger Antrag auf Auskunft nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) über ein rechtshängiges Verfahren unter Berücksichtigung von Transparenzgebot, Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsgrundsatz. Ausschlussgründe nach § 4ff AIG liegen nicht vor. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort, und unter Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 um eine Antwort per E-Mail bitten. Anfragenr: 223375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223375/

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
AW: Eilverfahren, öffentliche Beteiligung: Anfrage Aktenzeichen und Sachstand [#223375] Sehr Antragsteller/in Sie…
Von
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Eilverfahren, öffentliche Beteiligung: Anfrage Aktenzeichen und Sachstand [#223375]
Datum
15. Juni 2021 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben eine E-Mail in einem gerichtlichen Verfahren an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gesendet. Dies ist wegen § 65a Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zulässig. Ihre E-Mail und ggf. deren Anhänge werden hier weder weitergeleitet noch ausgedruckt. Die Geschäftsstelle des zuständigen Senats und die zuständige Richterin/der zuständige Richter werden deren Inhalt nicht zur Kenntnis nehmen. Die Einreichung von Klagen, Berufungen, Beschwerden, Verfahrensanträgen und sonstigen Schriftsätzen in Gerichtsverfahren mittels E-Mail ist nicht möglich. Solche Schriftsätze können bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg elektronisch ausschließlich nach Maßgabe des § 65a SGG übermittelt werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg finden Sie unter  http://www.lsg.berlin.brandenburg.de  unter der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr. Mit freundlichen Grüßen