Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Eilverfahren: keine Antwort auf Beschwerde und Anträge
ANTRAG auf Auskunft in einem Eilverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 03. Juni 2021 wurde zu dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin in dem Eilverfahren S 128 AS 2358/21 ER Beschwerde, sowie Antrag auf Akteneinsicht, Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistandes beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg via elektronischem Rechtsverkehr / De-Mail eingereicht. Der Eingang wurde vom LSG am selben Tag, ebenfalls via eRV/De-Mail bestätigt. Das Aktenzeichen wurde nicht mitgeteilt. Seitdem ist in dem Eilverfahren nichts mehr passiert.
Bitte teilen Sie mir in dem Eilverfahren das Aktenzeichen und den aktuellen Sachstand mit.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail und eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Keine allgemeine Auskunft über Aktenzeichen zu laufenden Verfahren - an niemanden.
Automatisierte,, nicht zutreffende Standardauskunft.
Nachfragen zwecklos.
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Juni 2021
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16. Juli 2021
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