Landesverkehrsschauen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 59 ist die oberste Landesbehörde verpflichtet von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durchzuführen

"Sie führen von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durch, die auch den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen."

Bitte senden Sie mir eine Übersicht der letzten zehn Jahre, aus der hervorgeht, wann und wo Landesverkehrsschauen durchgeführt wurden.

Bitte senden Sie mir ebenfalls eine Übersicht, aus der hervorgeht, für welche Orte eine Landesverkehrsschau geplant ist und falls möglich deren Termin.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkeh…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesverkehrsschauen [#251719]
Datum
18. Juni 2022 23:39
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 59 ist die oberste Landesbehörde verpflichtet von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durchzuführen "Sie führen von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durch, die auch den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen." Bitte senden Sie mir eine Übersicht der letzten zehn Jahre, aus der hervorgeht, wann und wo Landesverkehrsschauen durchgeführt wurden. Bitte senden Sie mir ebenfalls eine Übersicht, aus der hervorgeht, für welche Orte eine Landesverkehrsschau geplant ist und falls möglich deren Termin. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.06.2022. Als Anlage enthalten Sie zu…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Landesverkehrsschauen [#251719]
Datum
24. Juni 2022 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.06.2022. Als Anlage enthalten Sie zunächst ein Hinweisblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen (Übersicht der letzten zehn Jahre, aus der hervorgeht, wann und wo Landesverkehrsschauen durchgeführt wurden) dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) bezogen auf die letzten zehn Jahre nicht vorliegen, so dass diese nicht zur Verfügung gestellt werden können. Nach Abschnitt IV Nr. 2 lit. c) Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 ist zwar geregelt, dass die obersten Landesbehörden "von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durch[führen], die auch den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen." Hierbei handelt es sich aber um keine zwingende Rechtsvorschrift. Vielmehr ist es den obersten Straßenverkehrsbehörden gestattet, dem Zweck bzw. der Zielsetzung dieser Bestimmung anderweitig nachzukommen. Dies geschieht seitens des HMWEVW als oberste Straßenverkehrsbehörde u. a. durch Herausgabe von umfangreichen Erlassen gegenüber den nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden. Auch hat das HMWEVW gegenüber dem nachgeordneten Bereich die Anwendung des "Merkblatts für die Durchführung von Verkehrsschauen" des FGSV-Verlags empfohlen bzw. entsprechend eingeführt. Das Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen hat das Anliegen, die Verkehrsschau als ein zentrales Instrument der vorbeugenden Verkehrssicherheit in den Blickpunkt zu rücken. Es beschreibt die Aufgaben von Verkehrsschauen und deren Durchführung für alle Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften einschließlich der Bundesautobahnen. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung zu meiner E-Mail vom heutigen Tage erhalten Sie als Anlage n…
Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung zu meiner E-Mail vom heutigen Tage erhalten Sie als Anlage noch das zugesagte Hinweisblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Mit freundlichen Grüßen