Landesverkehrsschauen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 59 ist die oberste Landesbehörde verpflichtet von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durchzuführen
"Sie führen von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durch, die auch den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen."
Bitte senden Sie mir eine Übersicht der letzten zehn Jahre, aus der hervorgeht, wann und wo Landesverkehrsschauen durchgeführt wurden.
Bitte senden Sie mir ebenfalls eine Übersicht, aus der hervorgeht, für welche Orte eine Landesverkehrsschau geplant ist und falls möglich deren Termin.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum18. Juni 2022
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22. Juli 2022
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Das geschah wohl vor vielen Jahren, im Zuge von Personalabbau/Bürokratieabbau. Die Konsequenzen sind inzwischen offensichtlich. Die Erlasse des Landes und die Neuerungen der StVO werden in weiten Teilen des Landes von den kommunalen Straßenverkehrsbehörden ignoriert.