Landeswappen bei Landesbehörden

(1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen
(1a) zur Verwendung des Landeswappens durch Landesbehörden.
(1b) bzgl. § 1 Absatz 1 Satz 2 Hoheitszeichenverordnung
"Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden."

(2) Genehmigungen, dass eine Landesbehörde bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 abweichen darf.
Zuständig sollte das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht) sein, Rechtsgrundlage für Genehmigungen könnte § 1 Hoheitszeichenverordnung, insbesondere Absatz 4 Satz 2 "Jede Verwendung des Landeswappens zu sonstigen Zwecken bedarf der Genehmigung" sein.

Eine SVG-Version des in Gesetzesform beschlossenen Landeswappen findet sich in Drucksache 17/1664.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1664.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664.svg
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664-black-white.svg

Am 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erklärt, dass eine "Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt ... , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden."

In Drucksache 17/714
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0700/drucksache-17-0714.pdf
hieß es: "Vielmehr kehrt die Landesregierung zu der Tradition zurück, das hoheitliche Landeswappen Schleswig-Holstein, wie beschrieben in der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ... als zentrale visuelle Kennung der Landesbehörden zu nutzen. ... Ziel der Landesregierung ist es, in der öffentlichen Darstellung der Landesdienststellen Einheitlichkeit zu erreichen. Als Identität stiftendes Zeichen hat sich das hoheitliche Landeswappen bewährt, welches seit 1957 im Gebrauch ist."

Faktisch macht beispielsweise der Landtag von allen möglichen Varianten Gebrauch, eine Verwendung des damals per Gesetz verabschiedeten Landeswappen, insbesondere der nach DIN-Normen beschriebenen Farben, ist jedoch nicht zu finden.

Beispiele der Verwendung abgewandelter Landeswappen:

https://www.landtag.ltsh.de/parlament/landtagsverwaltung/
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/bilder/uploads/landtag-schleswig-holstein-flagge.jpg

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/aktuelles/landtagszeitschrift/zeitschrift_download/derlandtag-2016-01.pdf (letzte Seite)

https://www.landtag.ltsh.de/_conf/system/images/logo.png
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/_conf/system/images/logo_footer.png
https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/header/header-logo.jpg
https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/footer/logo_footer.png
http://www.ltsh.de/images/ltsh_kopf.jpg

https://twitter.com/ParlaNet/photo
https://twitter.com/ltshNews/photo
https://www.instagram.com/p/Cj5fA7bI9JL/
https://www.instagram.com/p/Ca2FbYpgjwh/
https://www.instagram.com/p/Ca9wyyQggam/
https://www.instagram.com/p/COTAZVWA10h/

Ergebnis der Anfrage

(1),(2) keine
Es liegen auch keine Informationen zu dem Jedermann-Wappen vor.

Landesarchiv Schleswig-Holstein > Abteilung 419 (6 laufende Meter)
https://arcinsys.schleswig-holstein.de/…
Nr. 1, 2, 3 Land Schleswig-Holstein farbiges Wappenmuster, Druck
Nr. 561 Allgemeine Vorschriften und Anweisungen zum Wappenwesen
Nr. 1157 Anordnungen, Erlasse und Bekanntmachungen der Landesregierung zu Hoheitszeichen
Nr. 1140, 1162 Entwurf und Änderung des Hoheitszeichenerlasses

Zur Nutzung des Landeswappens und zu diesbezüglichen Genehmigungen werden im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein keine Akten mehr geführt. Diese Akten sind seit dem Jahr 2014 an das Landesarchiv Schleswig-Holstein zur dauerhaften Archivierung überstellt worden.

Abweichungen von der als Muster hinterlegten Anlage zu §§ 1, 3 HoheitsG auf Amtsschildern,
die in der technischen Ausführung begründet sind,
sind hoheitszeichenrechtlich unbeachtlich,
wenn sie dem Wortlaut des § 1 HoheitsG nicht widersprechen
und die Abweichungen vom Muster gering sind.

Behördenleitung, Dienstaufsicht, Ermessensspielraum bei technischer Umsetzung

... §§ 1, 3 Hoheitszeichengesetz ...
Beschilderung von Dienstgebäuden mit Amtsschildern ... Gestaltungsauftrag,
innerhalb dessen sich die jeweiligen Behördenleitungen
im Rahmen ihrer Dienstaufsicht zu bewegen haben.
... Ermessensspielraum nutzen.

... das abgewandelte Wappen ...,
das dem durch §§ 1, 3 Satz 1 HoheitsG geschützten, amtlichen Landeswappen sehr ähnlich ist
... hat eine andere Schildform als das Landeswappen (sog. runde „Spanischer Schild“-Form),
die Schweife der beiden schreitenden „Schleswiger“ Löwen sind nicht gespalten (sondern als Quasten gestaltet),
ihre Mähnenkränze sind weniger hervorgehoben,
ihre Pfoten sind mit nur drei (statt im Landeswappen mit vier) roten Krallen bewehrt sind
und das Nesselblatt hat eine asymmetrische Form.

Vergleiche Antworten zu
https://fragdenstaat.de/a/285923 Standesamt, Behörden der Ämter/amtsfreien Gemeinden
https://fragdenstaat.de/a/285949 Polizeidirektion Kiel, untere Landesbehörde
https://fragdenstaat.de/a/285928 Landeskasse, Finanzministerium

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/M…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeswappen bei Landesbehörden [#285433]
Datum
4. August 2023 05:57
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen (1a) zur Verwendung des Landeswappens durch Landesbehörden. (1b) bzgl. § 1 Absatz 1 Satz 2 Hoheitszeichenverordnung "Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden." (2) Genehmigungen, dass eine Landesbehörde bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 abweichen darf. Zuständig sollte das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht) sein, Rechtsgrundlage für Genehmigungen könnte § 1 Hoheitszeichenverordnung, insbesondere Absatz 4 Satz 2 "Jede Verwendung des Landeswappens zu sonstigen Zwecken bedarf der Genehmigung" sein. Eine SVG-Version des in Gesetzesform beschlossenen Landeswappen findet sich in Drucksache 17/1664. https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1664.pdf https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664.svg https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664-black-white.svg Am 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erklärt, dass eine "Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt ... , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden." In Drucksache 17/714 https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0700/drucksache-17-0714.pdf hieß es: "Vielmehr kehrt die Landesregierung zu der Tradition zurück, das hoheitliche Landeswappen Schleswig-Holstein, wie beschrieben in der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ... als zentrale visuelle Kennung der Landesbehörden zu nutzen. ... Ziel der Landesregierung ist es, in der öffentlichen Darstellung der Landesdienststellen Einheitlichkeit zu erreichen. Als Identität stiftendes Zeichen hat sich das hoheitliche Landeswappen bewährt, welches seit 1957 im Gebrauch ist." Faktisch macht beispielsweise der Landtag von allen möglichen Varianten Gebrauch, eine Verwendung des damals per Gesetz verabschiedeten Landeswappen, insbesondere der nach DIN-Normen beschriebenen Farben, ist jedoch nicht zu finden. Beispiele der Verwendung abgewandelter Landeswappen: https://www.landtag.ltsh.de/parlament/landtagsverwaltung/ https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/bilder/uploads/landtag-schleswig-holstein-flagge.jpg https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/aktuelles/landtagszeitschrift/zeitschrift_download/derlandtag-2016-01.pdf (letzte Seite) https://www.landtag.ltsh.de/_conf/system/images/logo.png https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/_conf/system/images/logo_footer.png https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/header/header-logo.jpg https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/footer/logo_footer.png http://www.ltsh.de/images/ltsh_kopf.jpg https://twitter.com/ParlaNet/photo https://twitter.com/ltshNews/photo https://www.instagram.com/p/Cj5fA7bI9JL/ https://www.instagram.com/p/Ca2FbYpgjwh/ https://www.instagram.com/p/Ca9wyyQggam/ https://www.instagram.com/p/COTAZVWA10h/
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> über die Plattform FragDenStaat haben Sie am 4.8.2023 beim Ministerium f…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Landesbehörden [#285433]
Datum
15. August 2023 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> über die Plattform FragDenStaat haben Sie am 4.8.2023 beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH gestellt. Dieser Antrag wird auf der Plattform FragDenStaat unter dem Vorgangszeichen #285433 geführt. Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen des Ministeriums, die die Verwendung des Landeswappens durch Landesbehörden betreffen. Für die näheren Einzelheiten nehme ich Bezug auf Ihren Antrag. Zu Ziff. 1 Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass keine ergänzenden Beschlüsse, Handlungsanweisungen, Mitteilungen oder Verordnungen vorliegen. Die Verwendung des Landeswappens erfolgt vielmehr gemäß der Gesetzes- und Verordnungslage (§§ 1, 4 Hoheitszeichengesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 3 Hoheitszeichenverordnung). Zu Ziff. 2 Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport über keine Informationen verfügt, die Genehmigungen betreffen, nach denen „eine Landesbehörde bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 abweichen darf“. Ergänzend weise ich dazu auf Folgendes hin: Nach §§ 1, 3 Hoheitszeichengesetz ist für die Gestaltung des Landeswappens das Muster der Anlage maßgebend, die Bestandteil des Gesetzes ist; das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild rechts auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, links in Rot ein silbernes Nesselblatt. Damit gibt der Gesetzgeber für die technische Umsetzung der Beschilderung von Dienstgebäuden mit Amtsschildern einen Gestaltungsauftrag, innerhalb dessen sich die jeweiligen Behördenleitungen im Rahmen ihrer Dienstaufsicht zu bewegen haben. Bei der technischen Umsetzung können die Behörden einen Ermessensspielraum nutzen. Kommt es bei den technischen Ausführungen zu Abweichungen vom Ideal, die der gesetzlichen Vorgabe (§ 1 HoheitsG) und der Gestaltungsmaßgabe (§ 3 HoheitsG) nicht in einem Maße widersprechen, dass sie zu einem Verstoß gegen das Hoheitszeichenrecht führen, ist dies keinem Genehmigungsvorbehalt unterworfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, (1) vielen Dank für Ihre Antworten zu meinen Anfragen https://fragdenstaat.de/a/285433 Landesbehörden…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Landesbehörden [#285433]
Datum
15. August 2023 11:55
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, (1) vielen Dank für Ihre Antworten zu meinen Anfragen https://fragdenstaat.de/a/285433 Landesbehörden https://fragdenstaat.de/a/285923 Standesamt, Behörden der Ämter/amtsfreien Gemeinden https://fragdenstaat.de/a/285949 Polizeidirektion Kiel, untere Landesbehörde https://fragdenstaat.de/a/285928 Landeskasse, Finanzministerium Diese haben mir sehr weitergeholfen. (2) Eine Nachfrage dazu habe ich noch: Sie beschreiben "das abgewandelte Wappen" und die Abweichungen sehr detailreich. Auf dieses "abgewandelte Wappen" wird auch hier näher eingegangen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html Gibt es hierzu irgendwelche offiziellen Unterlagen, zum Beispiel wann dieses von wem beschlossen wurde und wo und wann es erstmals veröffentlicht wurde, wo, wann von wem die von Ihnen beschriebenen Abweichungen festgelegt wurden u.ä.? Beispielsweise einen Landtagsbeschluss? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Neben (1) meinem Dank für Ihre Antworten und (2) der Nachfrage zu dem abgewandelten Wappen aus meiner …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Landesbehörden [#285433]
Datum
15. August 2023 12:10
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Neben (1) meinem Dank für Ihre Antworten und (2) der Nachfrage zu dem abgewandelten Wappen aus meiner letzten E-Mail, hier noch eine weitere Nachfrage: (3) Sie schrieben "Zur Nutzung des Landeswappens und zu diesbezüglichen Genehmigungen ... Akten ... seit dem Jahr 2014 an das Landesarchiv Schleswig-Holstein zur dauerhaften Archivierung überstellt worden." Können Sie mir näher darlegen, unter welcher Gliederungsnummer dies dort hinterlegt ist? Das Landesarchiv Schleswig-Holstein hat in Abteilung 419 sechs laufende Meter zu Wappen https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/llist?nodeid=g11318&page=1&reload=true&sorting=40 Am ehesten passen dazu: Nr. 1, 2, 3 Land Schleswig-Holstein farbiges Wappenmuster, Druck Nr. 561 Allgemeine Vorschriften und Anweisungen zum Wappenwesen Nr. 1157 Anordnungen, Erlasse und Bekanntmachungen der Landesregierung zu Hoheitszeichen Nr. 1140, 1162 Entwurf und Änderung des Hoheitszeichenerlasses Aber all diese Bezeichnungen passen nicht wirklich zu dem Thema "Genehmigungen zur Nutzung des Landeswappen" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachricht vom 4.8.2023 haben Sie beim Ministerium für Inneres,…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Landesbehörden [#285433]
Datum
15. August 2023 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachricht vom 4.8.2023 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH gestellt und Zugang zu Informationen des Ministeriums begehrt, die die Verwendung des Landeswappens durch Landesbehörden betreffen. Per E-Mail vom 14.8.2023 habe ich diesen Antrag beauskunftet. Hierzu stellen sie mit zwei E-Mails vom 15.8.2023 weitere Fragen. Zu Ihrer Nachfrage „(2)“ teile ich Ihnen mit, dass das Ministerium über keine Unterlagen verfügt, auf die sich Ihre Nachfrage bezieht. Ihre Nachfrage „(3)“ betrifft die Recherchemöglichkeiten in den Beständen des Landesarchives. Hierzu möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Landesarchiv<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASH/lash_node.html> zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Pentent an Innenministerium: Bitte Bescheid überprüfen.
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. November 2023
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Pentent an Innenministerium: Bitte Bescheid überprüfen.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Via de-mail erhalten von poststelle at im.landsh.de-mail.de Sehr geehrte..., mit Ihrer elektronischen Nachricht …
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Via de-mail erhalten von poststelle at im.landsh.de-mail.de Sehr geehrte..., mit Ihrer elektronischen Nachricht vom 14.11.2023 haben Sie nun einen Antrag auf Überprüfung gemäß § 7 Abs. 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gestellt und Unterstützung bei der Antragsstellung begehrt. Konkret beziehen Sie sich dabei auf folgende IZG-Verfahren: 1. Antrag vom 3.8.2023 an die Polizeidirektion Flensburg zur Nutzung des Landeswappens (Frag den Staat Anfrage #285421) 2. Antrag vom 4.8.2023 an das MIKWS zur Nutzung des Landeswappens durch Landesbehörden (Frag den Staat Anfrage #285433) 3. Antrag vom 11.8.2023 an das 2. Polizeirevier Kiel zur abgewandelten Nutzung des Landeswappens (Frag den Staat Anfrage (Frag den Staat Anfrage #285948) 4. Antrag vom 11.8.2023 an das MIKWS zur abgewandelten Nutzung des Landeswappens durch die Polizeidirektion Kiel (Frag den Staat Anfrage # 285949) 5. Antrag vom 3.9.2023 an das Landespolizeiamt zur Nutzung des „Polizeisterns“ (Frag den Staat Anfrage #287551) 6. Antrag vom 14.9.2023 bei der GMSH zur Nutzung des Landeswappens (Frag den Staat Anfrage #288241) 1. Für die begehrte Unterstützung bei der Antragsstellung nehme ich Bezug auf unser Telefonat vom 13.12.2023. 2. Zu Ihrem Antrag gemäß § 7 Abs. 4 IZG-SH möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die beiden Auskunftsverfahren des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) als informationspflichtige Stelle (Ziff. 2 und 4) antragsgemäß überprüft habe. Die nochmalige Überprüfung dieser Verfahren hat jedoch zu keinem anderen Ergebnis geführt. In beiden Fällen wurden Ihnen antragsgemäß die begehrten Informationen zur Verfügung gestellt, soweit das MIKWS über diese verfügt. Mit Ihrem Antrag vom 4.8.2023 haben Sie Zugang zu Informationen des Ministeriums über die Verwendung des Landeswappens durch Landesbehörden begehrt. Mit Schreiben vom 15.8.2023 wurden Ihnen die im MIKWS dazu vorhandenen Informationen zur Verfügung gestellt. Auch auf Ihre ergänzenden Fragen wurden Ihnen Zugang zu den vorhandenen Informationen gewährt. Mit Ihrem Antrag vom 11.8.2023 haben Sie Zugang zu näher bestimmten Informationen des Ministeriums über die abgewandelte Verwendung des Landeswappens durch die Polizeidirektion Kiel begehrt. Auf Ihren Antrag wurde Ihnen am 15.8.2023 mitgeteilt, dass hierzu im MIKWS keine Informationen vorliegen. Über den Antrag hinaus wurden Ihnen eine rechtliche Bewertung zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Landeswappen bei Polizei-Behörden [#285433] Guten Tag, vielen Dank noch mal für das Telefongespräch vom 13.12.202…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeswappen bei Polizei-Behörden [#285433]
Datum
20. Dezember 2023 20:43
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank noch mal für das Telefongespräch vom 13.12.2023 und Ihren (aus Ihrer Sicht vollkommen korrekten) Bescheid vom 14.12.2023. Da mir nunmehr jedoch gewisse fachliche Informationen vorliegen, wollte ich über Sie die zuliefernde Abteilung in Ihrem Hause auf diese für die dort arbeitenden Menschen scheinbar "neuen" Erkenntnisse hinweisen. Ich hatte danach gefragt, ob das Innenministerium irgendwas zur Verwendung des Landeswappens bei Landesbehörden wüsste. Polizeibehörden sind Landesbehörden. Und dazu gibt es die im folgenden aufgeführten drei Erlasse des Innenministeriums, die sehr genau den Polizeibehörden vorschreiben, in welchen Farben das Wappen auf Amtsschildern sein sollte und wie dieses Amtsschilder aussehen sollten. Die eigenen Erlasse sollten bekannt sein. Insbesondere ein derzeit noch gültiger (!) Erlass sollte im eigenen Hause bekannt sein. Es ist sogar das Wort "Hoheitszeichen" und das Wort "Landeswappen" im aktuell gültigen Erlass enthalten. Haben Sie keine Möglichkeit die eigenen Erlasse nach Stichworten zu durchsuchen? Oder haben Sie die eigenen Erlasse auf meine Anfrage hin nicht nach Stichworten durchsucht? Oder haben Sie die Stichworte so schlecht gewählt, dass der eigene aktuell gültige Erlass dabei nicht gefunden wurde? Womöglich fällt mit diesen neuen Informationen ja doch noch auf, dass es noch einige weitere Erlasse, Verordnungen etc. in Ihrem Hause gibt, die entsprechende Stichworte enthalten und nahe liegender Weise zu beauskunften wären. Wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ist Ihr Bescheid vom 15.08.2023 damit wohl *nichtig* und ich bekomme sicherlich ganz automatisch einen neuen Bescheid von Ihnen, in dem Sie darlegen, welche internen Erlass-Datenbanken und anderen Datenbanken mit welchen Stichwörten gefüttert wurden, um Erlasse und andere Dokumente zu finden, um eine entsprechende IZG-Auskunft zu geben. Dass man im eigenen Hause (!) keine Ahnung hat, was man selbst (!) an Erlassen zu Wappen an Polizeibehörden erlassen hat, führt natürlich auch zu diesem Wildwuchs in der ganzen Stadt, ja im ganzen Land, dass halt "irgendwas" in allen bunten Farben und ohne jegliche Einheitlichkeit an Polizeibehörden hängt. Ein paar Beispiele: https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/834774/anhang/abwandlungen-des-landeswappen-bei-der-polizei-in-kiel-besser.pdf https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/845604/anhang/wappen-vergleich.pdf https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/824879/anhang/vergleich-der-wappen-aus-dem-hoheitszeichengesetz-und-vom-eingang-der-polizeistation-flensburg-nord-neustadt-30-24939-flensburg.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vom 15.04.1999 stammt der Hoheitszeichenerlass, Erlass IV 202 - 113.03 der für Amtsschilder das A3 Format (29,7 x 42 cm) vorschrieb, Wappen oben, Amtsbezeichnung unten. Bei mehreren Behörden 29,7 * 30 cm Wappenschilder und darunter je Behörde ein Schild mit der Amtsbezeichnung: 12 cm für ein einzeiliges oder 17 cm für ein zweizeiliges Im Allgemeinen die Farbgebung schwarz-weiß und für Polizei grün-weiß. Vom 05.04.2005 stammt der Erlass IV 432-50.10 der die Farbe blau-weiß statt grün-weiß vorschrieb. Vom 20.09.2018 stammt der Erlass IV 4010-50.10, der obiges inhaltsgleich für die Polizei zusammenfasst, weiterhin mit der Farbgebung blau-weiß, "im oberen Teil das in Blau-Weiß-Zeichnung gehaltene Landeswappen", angeblich bis heute in Kraft, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-iv-432-50-10-aus-april-2005/859655/anhang/50-10-iv4010-20180920-amtsschilderpolizeibehoerden.pdf Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte Sie darum bitten, das Innenministerium wegen der bisherigen Beantwortung dieser IZG-Anfra…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Landeswappen bei Landesbehörden“ [#285433]
Datum
20. Dezember 2023 20:57
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie darum bitten, das Innenministerium wegen der bisherigen Beantwortung dieser IZG-Anfrage anzuhören / zu rügen: Auf die Frage nach (1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen (1a) zur Verwendung des Landeswappens durch Landesbehörden (1b) bzgl. § 1 Absatz 1 Satz 2 Hoheitszeichenverordnung wurde ein vom Innenministerium selbst herausgegebener, derzeit noch gültiger Erlass für die Polizeibehörden (Teil der Landesbehörden) nicht gefunden, der sowohl das Wort "Hoheitszeichen" als auch das Wort "Landeswappen" enthält. Auch auf meine Bitte hin, die Auskunft erneut zu überprüfen, blieb es bei der Antwort, dass man keinerlei Unterlagen dazu hätte. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich auf meine folgende Nachricht verweisen: https://fragdenstaat.de/anfrage/landeswappen-bei-landesbehoerden/#nachricht-859804 Mir ist (im Gegensatz zum Innenministerium) bekannt, dass meine Bitte um Überprüfung gemäß § 7 Abs. 4 IZG an das Innenministerium juristischer Blödsinn war, weil das Innenministerium keine nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 und 3 IZG "natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nichtrechtsfähige Vereinigungen" ist. Auch das zeigt vielleicht abermals, wie detailliert man sich im Innenministerium mit IZG-Anfragen inhaltlich auseinandersetzt. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285433/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen alle meine Daten gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285433.pdf - 2023-08-15_1-image001.jpg - 2023-08-15_4-image001.jpg Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Landeswappen bei Landesbehörden“ [#285433]
Datum
21. Dezember 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Polizei-Behörden [#285433] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Polizei-Behörden [#285433]
Datum
21. Dezember 2023 17:16
Status
Warte auf Antwort
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7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für den Hinweis auf die weiteren IZG-Verfahren, insbesondere Ihren Antrag auf Zugang zum Erlass IV 432-50.10 aus 2005. Im Ministerium verfügen wir über keine verlässlichen zentralen Suchmöglichkeiten in unserem elektronischen Aktenbestand und weiteren datenhaltenden Systemen. Zur Bearbeitung von IZG-Anträgen werden die betroffenen Fachbereiche deshalb aufgefordert zu prüfen, ob und in welchem Umfang diese über Informationen verfügen, die dem Anspruch aus § 3 IZG-SH unterliegen. Auf Grundlage Ihrer E-Mail vom gestrigen Tage habe ich den Vorgang zur ergänzenden Prüfung in die Polizeiabteilung gegeben. Gleichzeitig nehme ich diesen Fall auch zum Anlass zu prüfen, ob wir unsere Prozesse optimieren können. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Polizei-Behörden [#285433] Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen bei Polizei-Behörden [#285433]
Datum
2. Februar 2024 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf meine Nachricht vom 21.12.2023. Die Recherche in der Polizeiabteilung hat keine weiteren Hinweise ergeben, die über die Informationen hinausgehen, die Ihnen die Abteilung am 20. und 21.12.2023 zur Verfügung gestellt hat (Frag den Staat #294996<https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-iv-432-50-10-aus-april-2005/>). Ich bitte Sie zu entschuldigen, dass wir diese Informationen nicht bereits im August bei der Recherche aufgefunden haben. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
... mit Ihrer [unten angehängten] Nachricht vom 13.12.2023 haben Sie eine Anfrage an die Internetredaktion der St…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
... mit Ihrer [unten angehängten] Nachricht vom 13.12.2023 haben Sie eine Anfrage an die Internetredaktion der Staatskanzlei Schleswig-Holstein gestellt, die die Unterseite „Schleswig-Holstein – Landeswappen“ im Landesportal (https://www.schleswig-holstein.de) betrifft. Die Internetredaktion der Staatskanzlei hat die Anfrage an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein (Innenministerium) mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Auf Ihre Frage teile ich Ihnen mit, dass keine Informationen darüber im Innenministerium vorliegen, wer zu welchem Zeitpunkt die Information über das abgewandelte Landeswappen auf die derzeitige Webseite der Landesregierung oder die Vorgängerseiten eingestellt bzw. welche Stelle der öffentlichen Verwaltung darüber entschieden hat und woher das abgewandelte Landeswappen stammt. ... --- 13.12.2023 Petent an Staatskanzlei ... Ich beschäftige mich immer noch mit dem Landeswappen und war in dieser Angelegenheit auch schon im Landesarchiv in Schleswig und habe dort stundenlang Akten gewälzt und habe auch mit dem Innenministerium bereits länger konferiert. offen geblieben ist dabei jedoch komplett, wie und wann "Abgewandeltes Wappen für Privatgebrauch" entstanden ist. https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html Wer hat diese Informationen wann auf diese (oder eine ähnliche) Webseite eingestellt? Haben Sie darüber irgendwelche Informationen, woher das Wappen stammt? Erst einmal ist der Satzteil (Copy/Paste von der genannten Webseite) "stellt die Landesregierung ein leicht abgewandeltes Wappen zur Verfügung" ja nur eine Behauptung, der hier auf einer Webseite steht. Wann hat die Landesregierung dies durch welchen Beschluss, welche Verfügung tatsächlich getan? ...
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass ich zu dem u.g. Verfahren noch nicht geant…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Landeswappen bei Landesbehörden“ [#285433]
Datum
15. Februar 2024 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass ich zu dem u.g. Verfahren noch nicht geantwortet habe. Es ergeben sich hier m.E. einige Überschneidungen zu vorherigen Anfragen. Nach meinem Verständnis liegen Ihnen die gewünschten Unterlagen vor. Auch haben Sie laut fragdenstaat.de inzwischen Erneut Antworten von den angefragten Stellen erhalten, wonach weitere Informationen nicht vorliegen und man den Fall zum Anlass nehmen möchte, die eigenen Prozesse zu überprüfen. Daher sehe ich aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf von unserer Seite und stehe für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. In gewissem Sinne ist ja schon das nächste Problem au…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Landeswappen bei Landesbehörden“ [#285433]
Datum
15. Februar 2024 14:14
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. In gewissem Sinne ist ja schon das nächste Problem aufgetaucht: Ich habe zu folgender Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html Die folgenden Fragen gestellt, Zitat-Anfang: Wer hat diese Informationen wann auf diese (oder eine ähnliche) Webseite eingestellt? Haben Sie darüber irgendwelche Informationen, woher das Wappen stammt? Erst einmal ist der Satzteil (Copy/Paste von der genannten Webseite) "stellt die Landesregierung ein leicht abgewandeltes Wappen zur Verfügung" ja nur eine Behauptung, der hier auf einer Webseite steht. Wann hat die Landesregierung dies durch welchen Beschluss, welche Verfügung tatsächlich getan? Zitat-Ende. Staatskanzlei hat Beantwortung an Innenministerium delegiert, von dort hat meine Anfrage nunmehr so beantwortet: "Auf Ihre Frage teile ich Ihnen mit, dass keine Informationen darüber im Innenministerium vorliegen, wer zu welchem Zeitpunkt die Information über das abgewandelte Landeswappen auf die derzeitige Webseite der Landesregierung oder die Vorgängerseiten eingestellt bzw. welche Stelle der öffentlichen Verwaltung darüber entschieden hat und woher das abgewandelte Landeswappen stammt." Ich habe daraufhin nicht noch mal beim Ministerium nachgehakt, müsste ich aber wahrscheinlich, dass es doch einfach nicht sein kann, dass irgendwer irgendwas auf deren Webseite schreibt und niemand weiß, wer das war und ob das überhaupt stimmt. Auch wenn das "nur" eine Webseite ist, muss es doch irgendwie eine Verantwortung dafür geben und eine Dokumentation wer wann was gemacht hat. Ich glaube auch hier dem Ministerium wieder nicht, aber ich bin es auch irgendwie Leid, denen alles aus der Nase ziehen zu müssen. Glauben Sie, dass es keine Dokumentation darüber gibt, wer wann was auf die Webseite gestellt hat? Und in gewissem Sinne ist es wahrscheinlich wieder richtig, dass das Innenministerium die Information nicht hat, sondern die Information nur bei der für die Webseiten-Pflege zuständigen Behörde liegt, die meiner Meinung nach bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, aber die hatte ja die Frage wegdelegiert... Ich müsste also meine Frage noch mal genauer spezifizieren... – Oder aber man müsste Behörden irgendwie verpflichten, Fragen wohlwollend großzügig zu beantworten, anstatt jede kleine Lücke zu nutzen, um sich aus der Antwort heraus zu manövrieren. Meinen Sie ich oder Sie können da noch irgendwas machen? Letztlich steht ja auch eine unbewiesene Behauptung auf einer Regierungs-Webseite, die schon irgendwie eine gewisse Relevanz hat, weil sie mittelbar über Bußgeld/Straftat Ja/Nein entscheidet. Da kann man irgendwie schon verlangen, dass dahinter irgendein (demokratischer) Beschluss steht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe keine Einblicke in die Arbeitsabläufe rund um die Pflege der ge…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Landeswappen bei Landesbehörden“ [#285433]
Datum
15. Februar 2024 14:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe keine Einblicke in die Arbeitsabläufe rund um die Pflege der genannten Webseite, so dass ich auch nicht beurteilen kann, ob dort undokumentiert Änderungen durch einzelne Mitarbeiter vorgenommen werden. Auszuschließen ist dieses nicht. Ich könnte die Stelle um Stellungnahme dazu zwar bitten, gehe aber davon aus, dass die Antwort vergleichbar wäre und dann auch von unserer Seite kaum weitere Möglichkeiten bestehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Danke für Ihre Rückmeldung (15. Februar 2024 14:28) und Ihr Angebot. Ich ahne dasselbe Ergebnis voraus wie Sie, be…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Landeswappen bei Landesbehörden“ [#285433]
Datum
15. Februar 2024 15:01
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Danke für Ihre Rückmeldung (15. Februar 2024 14:28) und Ihr Angebot. Ich ahne dasselbe Ergebnis voraus wie Sie, belassen wir es also einfach bei dem Ist-Zustand. Wenn ich noch mal im Landesarchiv in Schleswig bin, werde ich dort noch mal einige Akten in Augenschein nehmen. Vielleicht werde ich dadurch schlauer, ansonsten/danach ist es vielleicht sinnig, eine Petition an den Landtag zu stellen, hier vielleicht eine demokratische Sach-Entscheidung nachzuholen. Anfragenr: 285433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285433/