Landeswappen Schleswig-Holstein - Abwandlung durch Landeskasse
(1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens durch die Landeskasse des Finanzministeriums
(2) Unterlagen dazu, woher und von wann das abgewandelte Wappen stammt, welches am Vorder- und Hinter-Eingang des Gebäudes Wilhelminenstraße 32-34, 24103 Kiel hängt.
(3) Genehmigungen, insbesondere nach § 1 Hoheitszeichenverordnung,
dass die Landeskasse bei der Verwendung des Landeswappens
von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz bei der Darstellung abweichen darf.
Zuständig für die Genehmigung dürfte sein das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht).
Das Wappen ist gesetzlich festgelegt in der Landtags-Drucksache 17/1664, Seite 7 von 11 aus dem Anhang zu § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18. Januar 1957 in der Fassung vom 29. November 2011, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein GVOBl. Schl.-H. 2011, Nr. 18, vom 22. Dezember 2011, Seite 321; Gesetz 1494/2011.
Das unter (2) erwähnte Wappen weist folgende deutliche Abweichungen auf:
(1) die gesamten Krallen der blauen Löwen sind rot statt nur der Fußnägel
(2) der rote Bereich zwischen den mittleren oberen Zacken des Nesselblatts ist zu lang
(3) der Rand des oberen linken Nagels im Nesselblatt ist nicht senkrecht
(4) der obere rechte Nagel ragt zu weit an den Rand
(5) der rote Bereich zwischen Zacken am rechten Rand des Nesselblatts ist zu kurz
(6) die senkrechte schwarze Linie ist zu viel
(7) das Nesselblatt ist zu nah an der Wappen-Mitte
(8) das Nesselblatt ist zu nah am rechten unteren Rand
In einer weiteren E-Mail erhalten Sie die Gegenüberstellung vom gesetzlich festgelegten Wappen mit dem verwendeten, bei dem die oben genannten Abweichungen eingezeichnet sind.
Weitere Informationen zum Wappen und seiner Verwendung
und der von der Landesregierung angestrebten einheitlichen Verwendung
finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/285432
Ergebnis der Anfrage
(1), (2), (3) keine Unterlagen vorhanden
Siehe auch https://fragdenstaat.de/a/285433
Information nicht vorhanden
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Datum11. August 2023
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13. September 2023
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