Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen
(1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen des Landtags, dass der Landtag bei der Verwendung des Landeswappens bzgl. der Farbgebung und der Darstellung der Löwen von dem Landeswappen abweicht, welches der Landtag in der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 definiert hat.
(2) Genehmigungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht) nach § 1 Hoheitszeichenverordnung, dass der Landtag bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 abweichen darf.
(3) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Verwendung des Landeswappens bei der Erstellung von Landtags-Drucksachen
Eine SVG-Version des in Gesetzesform beschlossenen Landeswappen findet sich in Drucksache 17/1664.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1664.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664.svg
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664-black-white.svg
Am 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erklärt, dass eine "Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt ... , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden."
In Drucksache 17/714
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0700/drucksache-17-0714.pdf
hieß es: "Vielmehr kehrt die Landesregierung zu der Tradition zurück, das hoheitliche Landeswappen Schleswig-Holstein, wie beschrieben in der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ... als zentrale visuelle Kennung der Landesbehörden zu nutzen. ... Ziel der Landesregierung ist es, in der öffentlichen Darstellung der Landesdienststellen Einheitlichkeit zu erreichen. Als Identität stiftendes Zeichen hat sich das hoheitliche Landeswappen bewährt, welches seit 1957 im Gebrauch ist."
Faktisch macht der Landtag von allen möglichen Varianten Gebrauch, eine Verwendung des damals per Gesetz verabschiedeten Landeswappen, insbesondere der nach DIN-Normen beschriebenen Farben, ist jedoch nicht zu finden.
Beispiele der Verwendung abgewandelter Landeswappen:
https://www.landtag.ltsh.de/parlament/landtagsverwaltung/
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/bilder/uploads/landtag-schleswig-holstein-flagge.jpg
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/aktuelles/landtagszeitschrift/zeitschrift_download/derlandtag-2016-01.pdf (letzte Seite)
https://www.landtag.ltsh.de/_conf/system/images/logo.png
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/_conf/system/images/logo_footer.png
https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/header/header-logo.jpg
https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/footer/logo_footer.png
http://www.ltsh.de/images/ltsh_kopf.jpg
https://twitter.com/ParlaNet/photo
https://twitter.com/ltshNews/photo
https://www.instagram.com/p/Cj5fA7bI9JL/
https://www.instagram.com/p/Ca2FbYpgjwh/
https://www.instagram.com/p/Ca9wyyQggam/
https://www.instagram.com/p/COTAZVWA10h/
Ergebnis der Anfrage
Zuständig sind die Referate L 14 „Öffentlichkeitsarbeit“ und L 18 „Pressestelle“.
Behauptung: "Die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag genutzte Darstellung in den von Ihnen genannten Ausprägungen fällt nicht unter den Anwendungsbereich der das Landeswappen schützenden Regelungen."
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. August 2023
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6. September 2023
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