Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen

(1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen des Landtags, dass der Landtag bei der Verwendung des Landeswappens bzgl. der Farbgebung und der Darstellung der Löwen von dem Landeswappen abweicht, welches der Landtag in der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 definiert hat.

(2) Genehmigungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht) nach § 1 Hoheitszeichenverordnung, dass der Landtag bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 abweichen darf.

(3) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Verwendung des Landeswappens bei der Erstellung von Landtags-Drucksachen

Eine SVG-Version des in Gesetzesform beschlossenen Landeswappen findet sich in Drucksache 17/1664.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1664.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664.svg
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664-black-white.svg

Am 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erklärt, dass eine "Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt ... , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden."

In Drucksache 17/714
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0700/drucksache-17-0714.pdf
hieß es: "Vielmehr kehrt die Landesregierung zu der Tradition zurück, das hoheitliche Landeswappen Schleswig-Holstein, wie beschrieben in der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ... als zentrale visuelle Kennung der Landesbehörden zu nutzen. ... Ziel der Landesregierung ist es, in der öffentlichen Darstellung der Landesdienststellen Einheitlichkeit zu erreichen. Als Identität stiftendes Zeichen hat sich das hoheitliche Landeswappen bewährt, welches seit 1957 im Gebrauch ist."

Faktisch macht der Landtag von allen möglichen Varianten Gebrauch, eine Verwendung des damals per Gesetz verabschiedeten Landeswappen, insbesondere der nach DIN-Normen beschriebenen Farben, ist jedoch nicht zu finden.

Beispiele der Verwendung abgewandelter Landeswappen:

https://www.landtag.ltsh.de/parlament/landtagsverwaltung/
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/bilder/uploads/landtag-schleswig-holstein-flagge.jpg

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/aktuelles/landtagszeitschrift/zeitschrift_download/derlandtag-2016-01.pdf (letzte Seite)

https://www.landtag.ltsh.de/_conf/system/images/logo.png
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/_conf/system/images/logo_footer.png
https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/header/header-logo.jpg
https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/footer/logo_footer.png
http://www.ltsh.de/images/ltsh_kopf.jpg

https://twitter.com/ParlaNet/photo
https://twitter.com/ltshNews/photo
https://www.instagram.com/p/Cj5fA7bI9JL/
https://www.instagram.com/p/Ca2FbYpgjwh/
https://www.instagram.com/p/Ca9wyyQggam/
https://www.instagram.com/p/COTAZVWA10h/

Ergebnis der Anfrage

Zuständig sind die Referate L 14 „Öffentlichkeitsarbeit“ und L 18 „Pressestelle“.

Behauptung: "Die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag genutzte Darstellung in den von Ihnen genannten Ausprägungen fällt nicht unter den Anwendungsbereich der das Landeswappen schützenden Regelungen."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/M…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
4. August 2023 05:47
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen des Landtags, dass der Landtag bei der Verwendung des Landeswappens bzgl. der Farbgebung und der Darstellung der Löwen von dem Landeswappen abweicht, welches der Landtag in der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 definiert hat. (2) Genehmigungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht) nach § 1 Hoheitszeichenverordnung, dass der Landtag bei der Verwendung des Landeswappens von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz vom 18.01.1957 in der Fassung vom 29.11.2011 abweichen darf. (3) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Verwendung des Landeswappens bei der Erstellung von Landtags-Drucksachen Eine SVG-Version des in Gesetzesform beschlossenen Landeswappen findet sich in Drucksache 17/1664. https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1664.pdf https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664.svg https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664-black-white.svg Am 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erklärt, dass eine "Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt ... , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden." In Drucksache 17/714 https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0700/drucksache-17-0714.pdf hieß es: "Vielmehr kehrt die Landesregierung zu der Tradition zurück, das hoheitliche Landeswappen Schleswig-Holstein, wie beschrieben in der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ... als zentrale visuelle Kennung der Landesbehörden zu nutzen. ... Ziel der Landesregierung ist es, in der öffentlichen Darstellung der Landesdienststellen Einheitlichkeit zu erreichen. Als Identität stiftendes Zeichen hat sich das hoheitliche Landeswappen bewährt, welches seit 1957 im Gebrauch ist." Faktisch macht der Landtag von allen möglichen Varianten Gebrauch, eine Verwendung des damals per Gesetz verabschiedeten Landeswappen, insbesondere der nach DIN-Normen beschriebenen Farben, ist jedoch nicht zu finden. Beispiele der Verwendung abgewandelter Landeswappen: https://www.landtag.ltsh.de/parlament/landtagsverwaltung/ https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/bilder/uploads/landtag-schleswig-holstein-flagge.jpg https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/aktuelles/landtagszeitschrift/zeitschrift_download/derlandtag-2016-01.pdf (letzte Seite) https://www.landtag.ltsh.de/_conf/system/images/logo.png https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/_conf/system/images/logo_footer.png https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/header/header-logo.jpg https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/footer/logo_footer.png http://www.ltsh.de/images/ltsh_kopf.jpg https://twitter.com/ParlaNet/photo https://twitter.com/ltshNews/photo https://www.instagram.com/p/Cj5fA7bI9JL/ https://www.instagram.com/p/Ca2FbYpgjwh/ https://www.instagram.com/p/Ca9wyyQggam/ https://www.instagram.com/p/COTAZVWA10h/
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285432/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
14. August 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
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6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz SH (…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
21. August 2023 08:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz SH (IZG-SH) vom 4. August 2023 zu „Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen“ [#285432]. Hierauf kann ich Ihnen mitteilen, dass das Hoheitszeichengesetz bzw. die Hoheitszeichenverordnung auf die von Ihnen bezeichneten Darstellungen auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinisches Landtages keine Anwendung findet. Die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag genutzte Darstellung in den von Ihnen genannten Ausprägungen fällt nicht unter den Anwendungsbereich der das Landeswappen schützenden Regelungen. Dementsprechend gibt es auch keine von Ihnen in Ziffer 1 bis 3 angefragten Beschlüsse, Handlungsanweisungen oder Genehmigungen. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. (1) Auf den Fotos in den Instagram-Links aus dem Erst-Schreibe…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
21. August 2023 14:07
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. (1) Auf den Fotos in den Instagram-Links aus dem Erst-Schreiben ist jeweils die Dienstflagge des Landes SH mit falschem/nicht-aktuellem Wappen abgebildet. Warum werden am/im Landtag bei offiziellen Anlässen Flaggen verwendet, die nicht dem Hoheitszeichengesetz entsprechen? (2) Wenn nicht einmal der Landtag auf seinen Webseiten an Hoheitszeichengesetz/Hoheitszeichenverordnung fällt, was ist denn der Anwendungsbereich? Ich sehe nicht, dass irgendeine Verwendung in Gesetz/Verordnung frei gegeben worden sei. §4 HoheitsG sagt ja sehr explizit "und sonstige Verwendung"! §1 Absatz 4 HoheitsV regelt "Jede Verwendung des Landeswappens zu sonstigen Zwecken". Darf ich das Wappen privat jederzeit in allen Varianten für alles verwenden? Kann ja irgendwie nicht sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285432/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sofern es sich um eine erneute Anfrage n…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
24. August 2023 14:35
Status
Warte auf Antwort
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6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sofern es sich um eine erneute Anfrage nach dem IZG SH handelt, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. August 2023 14:35 Uhr. Da Sie zu den in meinem Schreiben vom 21…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
24. August 2023 15:52
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. August 2023 14:35 Uhr. Da Sie zu den in meinem Schreiben vom 21. August 2023 14:07 Uhr ja letztlich nur sagen werden, dass dazu keinerlei Informationen vorliegen, stelle ich meine Fragen wohl lieber so, dass dazu auch Informationen vorliegen. Die folgenden Fragen bilden zusammen eine neue IZG-Anfrage. (1) Welche Organisationseinheit, welcher Arbeitsplatz des Landtags ist dafür zuständig, dass bei Anlässen wie den auf den folgenden Instagram-Postings gezeigt, Flaggen gezeigt werden, genauer die (richtigen) Dienstflaggen gezeigt werden, insbesondere die Einholung einer Genehmigung im Sinne von §1 Absatz 4 HoheitsV i.V.m. §4 HoheitsG? https://www.instagram.com/p/Ca9wyyQggam/ https://www.instagram.com/p/Ca2FbYpgjwh/ https://www.instagram.com/p/COTAZVWA10h/ (2) Welche Organisationseinheit, welcher Arbeitsplatz des Landtags ist dafür zuständig, dass auf der folgenden Webseite des Landtags die (richtige) Dienstflaggen gezeigt wird, insbesondere die Einholung einer Genehmigung im Sinne von §1 Absatz 4 HoheitsV i.V.m. §4 HoheitsG? https://www.landtag.ltsh.de/parlament/landtagsverwaltung/ (3) Welche Organisationseinheit, welcher Arbeitsplatz ist für die Einholung von Genehmigungen für die Verwendung von Bildmaterial auf den im folgenden genannten Webseiten des Landtags zuständig, insbesondere die Einholung einer Genehmigung im Sinne von §1 Absatz 4 HoheitsV i.V.m. §4 HoheitsG? https://www.landtag.ltsh.de/_conf/system/images/logo.png https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/_conf/system/images/logo_footer.png https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/header/header-logo.jpg https://e-lissh.landtag.ltsh.de/public/img.custom/footer/logo_footer.png http://www.ltsh.de/images/ltsh_kopf.jpg (4) Welche Organisationseinheit, welcher Arbeitsplatz ist für die Einholung von Genehmigungen für die Verwendung von Bildmaterial auf den im folgenden genannten Twitter/X-Auftritten des Landtags zuständig, insbesondere die Einholung einer Genehmigung im Sinne von §1 Absatz 4 HoheitsV i.V.m. §4 HoheitsG? https://twitter.com/ltshNews/photo https://twitter.com/ParlaNet/photo Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285432/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
31. August 2023 09:58
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz SH (…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen [#285432]
Datum
14. September 2023 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz SH (IZG-SH) vom 24. August 2023 zu „Landeswappen - Verwendung und Genehmigung von Abwandlungen“ [#285432]. Die Zuständigkeiten für die von Ihnen benannten Fragen liegt bei den Referaten L 14 „Öffentlichkeitsarbeit“ und L 18 „Pressestelle“. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen