Landeszahnärztekammer Hamburg

Informationen dazu, welche (Qualitäts-)Maßnahmen zur Kontrolle der Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Hamburg durch das Ministerium als zuständige Aufsichtsbehörde vorhanden sind.
Warum kann die Zahnärztekammer so viele fragwürdige Fortbildung anbieten?

Zum Hintergrund:
Die Landeszahnärtzekammer bietet viele fragwürdige Fortbildungen an (vgl. https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-8-maerz-2024-100.html).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeszahnärztekammer Hamburg [#302522]
Datum
8. März 2024 21:19
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Informationen dazu, welche (Qualitäts-)Maßnahmen zur Kontrolle der Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Hamburg durch das Ministerium als zuständige Aufsichtsbehörde vorhanden sind. Warum kann die Zahnärztekammer so viele fragwürdige Fortbildung anbieten? Zum Hintergrund: Die Landeszahnärtzekammer bietet viele fragwürdige Fortbildungen an (vgl. https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-8-maerz-2024-100.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302522/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen elektronisch die Rückmeldung zu Ihrer …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Anfrage nach HmbTG;Landeszahnärztekammer Hamburg [#302522]
Datum
8. April 2024 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
549,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen elektronisch die Rückmeldung zu Ihrer obigen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen